Faulhammer, die Oberstaatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der Weisungsrat sind die wichtigsten Player rund um die mögliche Anklage des Bundeskanzlers.
Der Klosterneuburger, der erst Anfang 30 und damit noch deutlich jünger als der 35-jährige Kanzler ist – ist der zuständige Richter in der Causa Casinos Austria.
Über seinen Tisch gehen laut Geschäftsverteilung des Gerichts sämtliche Zwangsmaßnahmen (Anträge für Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen) in dem umfassenden Casinos Austria Akt, die von einem Richter genehmigt werden müssen. Auch die mögliche Falschaussage des Kanzlers ist im Casinos Austria-Akt angesiedelt. Insofern kennt Faulhammer die Details der Causa.
Faulhammer selbst scheint eine Leidenschaft für Fußball zu haben. Denn der Richter engagiert sich beim FC Klosterneuburg als Funktionär. Als Obmann des Vereins ist er für das Sponsoring zuständig. Ein Faktum, das ja auch im Ibiza-U-Ausschuss immer wieder eine Rolle spielte.
Sein bisher größter Erfolg für den Verein: Er konnte den Immobilien-Tycoon Roland Schmid als Sponsor gewinnen. Schmid versuchte zuerst Rapid- und zuletzt ÖFB-Präsident zu werden – allerdings jeweils erfolglos.
Der junge Haft- und Rechtsschutzrichter wird zwar nicht über Anklage oder Einstellung des Verfahrens entscheiden, aber er kann den WKStA-Staatsanwälten Gregor Adamovic und Matthias Purkart Fragen genehmigen oder sie nur zuhören lassen.
Gruppenleiter in der Causa ist Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig. Adamovic, Weratschnig und Purkart kennt man aus dem Ibiza-U-Ausschuss. Justizintern zählen Adamovic und IT-Spezialist Purkart zum Kreis der sogenannten „fantastischen Vier“.
Eigentlich könnte die WKStA nach der Befragung einen Strafantrag stellen und somit den Kanzler schnell vor den Richter bringen. Der Anwalt von Kurz rechnet aber damit, dass die WKStA den üblichen Berichtsweg gehen wird.
Das heißt, die WKStA wird einen „Erledigungsvorschlag“ der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vorlegen. Im Ministerium ist ein Weisungsrat für die Entscheidung zuständig, der Justizministerin Alma Zadić berät.
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