Freilich stark anonymisiert, bei den geschilderten Sachverhalten besteht aber kein Zweifel: Es geht um die Eurofighter-Causa.
Manfred Ainedter, Verteidiger von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sagt zum KURIER: „Dass die Entscheidung erst jetzt – drei Tage, nachdem Michael Radasztics die Urteile gegen Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli gesprochen hat – veröffentlicht wurde, erscheint mir befremdlich.“
Befremdlich erscheint auf der anderen Seite dem Landesgericht für Strafsachen, dass die Causa jetzt aufpoppt. „Es handelt sich dabei um alte Vorwürfe, die nichts mit der richterlichen Tätigkeit oder mit dem Landesgericht zu tun haben“, heißt es da.
Die Verurteilung bezieht sich auf Radasztics’ Tätigkeit als Staatsanwalt in Wien. Richter ist er erst seit 1. Jänner 2023.
Kein Amtsmissbrauch
Erstens soll Radasztics laut OLG Graz seine auferlegten Pflichten „schuldhaft verletzt“ haben, indem er das Ermittlungsverfahren erst abgebrochen und es 2012 dann unterlassen hat, den Beschuldigten Grasser zu verständigen, dass gegen ihn ein Strafverfahren läuft.
Zweitens geht es um den Vorwurf, dass Radasztics dem Ex-Grün-Abgeordneten Peter Pilz im Jahr 2018 Informationen aus Ermittlungsakten gesteckt hat.
Strafrechtliche Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses wurden damals fallengelassen. Das Disziplinarrecht legt strengere Maßstäbe an: Radasztics bekam eine Geldstrafe in Höhe eines halben Monatsbezugs (der ganze beträgt 7.520 Euro brutto).
Strafe heuer gezahlt
Der Betroffene bestätigt die Causa gegenüber dem KURIER. Die zeitliche Komponente – also warum die Entscheidung erst jetzt ins RIS kam – erklärt er so:
Die Entscheidung fiel im Mai, daraufhin haben die Oberstaatsanwaltschaft als Ankläger und er selbst als Beschuldigter Rechtsmittel eingelegt. Die Causa ging zum Obersten Gerichtshof, dann haben aber beide Seiten die Rechtsmittel zurückgezogen.
Deshalb, sagt , Radasztics, sei die Entscheidung erst im Dezember rechtskräftig geworden. Seine Strafe habe er heuer gezahlt.
+++ Hinweis: In einer Erstversion dieses Artikels hieß es, es gehe bei einem Vorwurf um die Buwog-Causa. Wir entschuldigen uns für den Irrtum. +++
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