RH-Präsidentin will Parteifinanzen und staatsnahe Unternehmen prüfen

RH-Präsidentin Kraker ordnete die Prüfung an
Margit Kraker deponiert im Tätigkeitsbericht 2018 den Wunsch nach "echten Prüfungsrechten".

91 Prüfungen hat der Rechnungshof 2018 abgeschlossen, aber er würde gerne noch mehr kontrollieren. Präsidentin Margit Kraker deponiert im Tätigkeitsbericht 2018 den Wunsch nach "echten Prüfungsrechten" für Parteifinanzen und Zuständigkeit für Unternehmen ab 25 Prozent Staatsbeteiligung. Diesbezüglich gab es einen Dämpfer: Der VfGH hat dem Rechnungshof beim Flughafen Wien die Kompetenz versagt.

Am Schwechater Flughafen ist die öffentliche Hand zu 40 Prozent beteiligt, dennoch darf der Rechnungshof laut Verfassungsgerichtshof seit 1. Juni 2017 dort nicht mehr prüfen. Das ist eine "Kontroll-Lücke", bekräftigt Kraker, dass sie sich um deren Schließung durch eine klare gesetzliche Regelung bemühen wird. Infrastrukturunternehmen sollten umfassend kontrolliert werden - zumal an die RH-Zuständigkeit z.B. auch geknüpft ist, dass die Bediensteten den strengeren Anti-Korruptionsregeln der "Amtsträger" unterliegen.

Gute Wirkung

Keine Einschau nehmen darf der RH auch in die Finanzen der Parteien. Von ihnen muss er jährlich die Bilanzen einsammeln und diese dann veröffentlichen, aber er darf nicht prüfen, wie sie die - aus der Parteiförderung erhaltenen - öffentlichen Mittel verwenden.

Im Jahr 2018 hat der Rechnungshof 91 Prüfungen abgeschlossen - darunter aufsehenerregende wie jene des Baus des Wiener Krankenhauses Nord. Sie wurden dem Nationalrat - dessen Kontrollorgan er ist - in 66 Berichten vorgelegt. Prüfungsaufträge aus dem Parlament gab es 2018 keine. Die Prüfberichte zeigen recht gute Wirkung: Von im Jahr davor 2.739 deponierten Anregungen hatten die 111 betroffenen Stellen 2018 1.285 umgesetzt, in 884 Fällen wurde die Umsetzung zugesagt, das macht in Summe 79 Prozent.

Aber es gibt auch "immer wiederkehrende Empfehlungen" - die wiederholt werden müssen, weil sie häufig nicht befolgt werden: nämlich dass Vertragsschablonen (vor allem bei Bezugsobergrenzen) und das Vergaberecht einzuhalten sind oder dass bei jedem Gesetzesvorhaben die Folgekosten realistisch abgeschätzt werden müssen.

Finanzministerium fällt negativ auf

Diesbezüglich fällt interessanterweise besonders das - von Hartwig Löger (ÖVP) geführte - Finanzministerium negativ auf: Nur fünf seiner Folgekostenabschätzungen 2018 waren aus Sicht des RH plausibel, doppelt so viele nicht. Bloß ein anderes Ressort - Beamte und Sport in Verantwortung von Heinz-Christian Strache (FPÖ) - legte noch mehr unplausible (nämlich 3) als plausible (1) Kostenschätzungen vor. In Summe aller Ministerien überwogen die plausiblen Darstellungen - mit 104 zu 48 - bei weitem.

Anlass zu einer kritischen Anmerkung im Tätigkeitsbericht gab die Gesetzgebungspraxis im Vorjahr: Bei 16 von Türkis-Blau vorgelegten Entwürfen wurde die - vom Kanzleramt empfohlene - sechswöchige Frist teils erheblich unterschritten. So standen z.B. für das Gesetz zur Errichtung der neuen Beteiligungs AG (ÖBAG) nur vier Tage zur Verfügung, beim Budgetbegleitgesetz ließ man gar keine Stellungnahmen zu.

Seit 2018 hat der Rechnungshof eine neue Strategie - unter dem Motto "Wir prüfen. Unabhängig und objektiv für Sie" konzentriert er sich bei seinen Kontrollen auf den "Nutzen für die Bürger". Geleistet wird die Arbeit im RH von 312 Bediensteten, 81,3 Prozent davon sind Prüfer - und die Frauenquote von 48,7 Prozent ist deutlich höher als die 42,1 Prozent, auf die es der Öffentliche Dienst im Durchschnitt bringt.

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