René Benko beruft gegen Urteil, Anwalt fordert Enthaftung

PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO UND MITANGEKLAGTE: BENKO
Norbert Wess legt eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der gestrauchelte und in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko bekämpft die Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro im zweiten Prozess gegen ihn wegen betrügerischer Krida am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck. 

Man werde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden, sagte sein Anwalt Norbert Wess zur APA am Freitag. Zudem werde ein Enthaftungsantrag gestellt werden.

Der 48-jährige Tiroler wurde wegen betrügerischer Krida in einem Teilaspekt schuldig gesprochen - konkret drehte es sich dabei um zwei von elf anklagegegenständlichen Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfe und einen Schaden von rund 100.000 Euro - in den anderen Punkten gab es hingegen einen Freispruch. "In drei Viertel" des Anklagegegenständlichen sei sein Mandant freigesprochen worden, sagte Wess, der unmittelbar nach der Verhandlung von einem "unbefriedigenden Urteil" gesprochen hatte. Benko und seiner Ehefrau Nathalie war vorgeworfen worden, im Zuge des Insolvenzverfahrens als Einzelunternehmer in einem Tresor im Haus von Verwandten Bargeld, Uhren und Schmuck im Wert von 370.000 Euro versteckt und damit Gläubigern vorenthalten zu haben. Nathalie Benko wurde in allen Anklagepunkten im Zweifel freigesprochen.

Auch hinsichtlich einer möglichen Enthaftung Benkos hatte der Verteidiger bereits am Mittwoch nach dem Prozess einmal mehr Druck gemacht und eine "Überprüfung" in Aussicht gestellt. Wess sieht keine Rechtfertigung mehr dafür, schließlich sei sein Mandant in erster Linie wegen dieses Verfahrens in Haft genommen worden. Es könne nie und nimmer eine "Tatbegehungsgefahr für die Zukunft" angenommen werden. Der Enthaftungsantrag werde kommende Woche gestellt werden.

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