Regierungs-Experte Gerhard Hesse verteidigt Vorgehen

Regierungs-Experte Gerhard Hesse verteidigt Vorgehen
Der Leiter des Verfassungsdienstes befürwortet eine Wohnsitzpflicht für Asylberechtigte.

Der Leiter des Verfassungsdiensts im Kanzleramt, Gerhard Hesse, verteidigt die Asylpläne der Regierung. Dass nicht jeder Flüchtling Anspruch auf ein Asylverfahren in Österreich habe, sei nicht neu, sagte Hesse Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Auch nach den Dublin-Regeln werde in Österreich kein Asylvervahren geführt, wenn ein anderer Staat zuständig sei.

Keine Begutachtungsfrist, kein Problem

Würde durch die Abschiebung die Menschenrechtskonvention verletzt, werde es ein Verfahren in Österreich geben, betonte Hesse. Kein Problem hat er auch damit, dass das Asylgesetz ohne öffentliche Begutachtung beschlossen werden soll, obwohl der Verfassungsdienst ansonsten auf eine zumindest sechswöchige Begutachtungsfrist drängt: "Begutachtung sichert in der Regel Qualität, allerdings haben wir hier Rechtsgutachten und drei Rechtsdienste, die daran mitgewirkt haben."

Der Vorsitzende des Expertenrates von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP), Heinz Fassmann, spricht sich indessen für die vor allem von der SPÖ geforderte "Residenzpflicht" für Asylwerber aus. "Soziale Integration im ländlichen Raum funktioniert leichter", betonte Fassmann. Die Maßnahme könne ein "Mosaiksteinchen" in einem größeren Plan sein. Kritik übt er an "Alleingängen" einzelner Bundesländer bei der Kürzung der Mindestsicherung (Stichwort: Oberösterreich) und plädiert für eine gemeinsame Lösung. Ansonsten drohe "Sekundärmigration" innerhalb Österreichs.

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