Regierung will Sicherungshaft für straffällige Asylwerber

Kurz (rechts) und Strache demonstrieren Einigkeit bei der Sicherungshaft.
Kanzler und Vizekanzler machen Druck auf die Opposition: Sicherungshaft soll per Verfassungsänderung kommen.

Die Regierungsspitze gibt sich entschlossen, eine Sicherungshaft für straffällige Asylwerber einzuführen. FPÖ-Innenminister Herbert Kickl verkündete nach dem tödlichen Messerangriff in Dornbirn bereits solche Pläne. Nun stellen auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache klar, dass man auf jeden Fall das entsprechende Verfassungsgesetz ändern will, um die Sicherungshaft zu ermöglichen.

Für eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat, um diese Änderung zu beschließen, benötigt die Regierung freilich die SPÖ oder die Neos. Eine Zustimmung einer der beiden Parteien hat sich bisher nicht abgezeichnet. Die SPÖ forderte jüngst zum Thema Sicherungshaft eine Task Force, die unabhängig und bei Justizminister Josef Moser (ÖVP) angesiedelt wäre. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen nannte das Vorhaben "rechtlich extrem heikel". Dem SPÖ-Wunsch erteilt die Regierung nun eine Abfuhr.

Verfassungsänderung

Kanzler Kurz: "Die Pläne der Bundesregierung sind ganz klar, nämlich die Möglichkeit einer Sicherungshaft zu schaffen. Dies sollte natürlich nur in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Rahmen mit richterlicher Kontrolle und auch nur bei konkreten Verdachtsmomenten sowie klar definierten Straftatbeständen erfolgen."

Vizekanzler Strache, dessen Parteikollege Kickl ja den Vorstoß gegen "gefährliche" Asylwerber machte, sieht das naturgemäß ähnlich. "Das EU-Recht gibt uns Möglichkeiten, die andere Staaten bereits anwenden. Diese müssen wir nutzen, um die eigene Rechtslage - unter entsprechender Kontrolle - anzupassen", sagt Strache.

Innen- und Justizministerium sollen jetzt einen konkreten Plan vorlegen. Derzeit ist die Inhaftierung von Asylwerbern, außer bei Haftstrafen, nur im Fall der Schubhaft bei einer aufrechten Entscheidung zur Abschiebung möglich. Die ÖVP-FPÖ-Regierung will daher das entsprechende Verfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit ändern.

Sicherungshaft soll kommen

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