Regierung will bei Verwaltungspersonal massiv einsparen

MINISTERRAT: PRÖLL
Die Regierung plant bis 2030 Einsparungen von 540 Millionen Euro beim Verwaltungspersonal. Die Digitalisierung soll dagegen gestärkt werden.

Die Regierung will bis 2030 insgesamt 540 Millionen Euro in der Verwaltung einsparen, 20 Prozent dieses Volumens sollen zugleich in die Digitalisierung fließen, bestätigte das Staatssekretariat von Alexander Pröll (ÖVP) der APA Berichte von Presse und Krone

2.600 Stellen sollen in der Verwaltung eingespart werden

Durch natürliche Abgänge - insbesondere Pensionierungen - soll demnach der allgemeine Verwaltungsdienst bis 2029 um rund sechs Prozent reduziert werden. Dies entspricht einem Wert von rund 2.600 vollen Stellen.

Bis 2030 ergibt sich laut Regierung ein kumuliertes Einsparungspotenzial von rund 540 Mio. Euro, danach jährlich rund 250 Mio. Euro. Bis 2030 sollen 108 Millionen Euro in Digitalisierung investiert werden. Damit werde "ein deutlicher Schritt zu einer zukunftsfitten Verwaltung erreicht", hieß es aus dem zuständigen Staatssekretariat von Pröll. Auch Staatssekretärin Michaela Schmid (SPÖ) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty bekannten sich zu dem Ministerratsvortrag.

Sensible Bereiche ausgenommen

In einem ersten Schritt wird nun bis Juni 2026 eine Bestandsaufnahme der aktuell zur Anwendung kommenden Besetzungsverfahren erstellt. Anschließend sollen unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und Experten sowie der Vertretungen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer konkrete Vorschläge zu den im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen ausgearbeitet werden.

Neos: Postenbesetzungen nach objektiven Auswahlverfahren

Die Neos erklärten zudem, dass sich die Regierung mit dem Beschluss auch dazu bekennt, Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst künftig nach objektiven Auswahlverfahren vorzunehmen, die unabhängigen Elemente in Besetzungskommissionen zu stärken und die Einstiegstests für Bewerberinnen und Bewerber in der Bundesverwaltung weiterzuentwickeln.

Parteichefin Beate Meinl-Reisinger: „Mit der Objektivierung der Auswahlverfahren bekennt sich die Bundesregierung zur Stärkung der objektiven, qualitätsvollen und effizienten Verwaltung. Die Menschen in Österreich müssen darauf vertrauen können, dass in staatlichen Institutionen die besten Köpfe sitzen. Mit dem Beschluss sorgen wir dafür, dass bei Postenbesetzungen künftig zählt, was man kann, und nicht, wen man kennt.“

Externe Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent oder mehr sind laut Regierung wie bisher von den Einsparungen ausgenommen. Jedenfalls keine Einsparungen erfolgen im Bereich der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, des Lehrpersonals und des Militärs.

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