Von billigem Strom bis zum Kampf gegen Shrinkflation: Regierung schickt sechs Gesetze auf die Reise
Zusammenfassung
- Shrinkflation, also weniger Inhalt bei gleichem Preis, wird künftig 60 Tage lang in Supermärkten gekennzeichnet und Verstöße mit bis zu 15.000 Euro bestraft.
- Die Regierung hat sich auf sechs neue Gesetze geeinigt, darunter das Gesetz gegen Mogelpackungen, das Günstig-Strom-Gesetz und das Preisauszeichnungsgesetz, um die Shrinkflation zu bekämpfen und Strom billiger zu machen.
- Bei der geplanten Flat Tax für Zuverdienste von Pensionistinnen und Pensionisten gibt es noch keine Einigung, eine Umsetzung ab 2026 ist fraglich.
Gleiche Verpackungsgröße, weniger Inhalt - bei gleichem oder gar höherem Preis: „Shrinkflation“ nennt man das Phänomen, wenn Kunden für mehr Geld weniger Ware bekommen. Weil etwa Iglo seinen Tiefkühllachs um 30 Gramm schrumpfen ließ, der Preis aber gleich blieb, wurde das Unternehmen wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt. Klagen sind auch gegen Milka anhängig.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung dem Parlament sechs Gesetze zugewiesen, mit denen Strom günstiger und die Shrinkflation bekämpft werden sollen.
„Wenn jemand glaubt, er kann die Konsumenten täuschen, muss er mit Strafen von bis zu 15.000 Euro rechnen“, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) im Anschluss an den Ministerrat. „Wir wollen die Rabatt-Mogeleien beenden.“
60 Tage Kennzeichnung
Ändern sich Verpackung oder Inhalt, müssen Supermärkte künftig darauf hinweisen. 60 Tage lang soll Shrinkflation damit für Kunden und Kundinnen gut sichtbar gekennzeichnet werden. Wer gegen die neue Kennzeichnungspflicht verstößt, wird zuerst beraten - und im Wiederholungsfall bestraft. In Kraft treten soll die neue Regelung im Frühjahr nächsten Jahres.
Neuer Name, altes Anliegen
Das wesentliche Gesetz, mit dem die Bundesregierung den Strom günstiger machen will, wurde von „Elektrizitätswirtschaftsgesetz“ auf „Günstiger-Strom-Gesetz“ umbenannt.
Zu den Inhalten: Zum einen will die Bundesregierung einen Sozialtarif von 6 Cent pro Kilowattstunde. Zudem soll, wie Außenministerin und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger festhielt, „der Wettbewerb gestärkt werden“. Derzeit wechseln von 100 Stromkunden in Österreich gerade einmal drei regelmäßig ihren Strom-Tarif zu einem günstigeren Anbieter.
A propos Tarif: Die österreichischen Stromkunden sollen dafür belohnt werden, wenn sie ihr Verbrauchsverhalten optimieren, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Dazu gehört beispielsweise, dass Haushalte, die selbst Strom produzieren, von Anschluss und Netzkosten befreit werden sollen. Und: Bis zu einer Einspeisung von 7kW sollen keine Gebühren anfallen. Gerade diese Grenze war ja insbesondere bei privaten Besitzern von Photovoltaik-Anlagen ein Thema.
Die Bundesregierung muss nun auf die Oppositionsparteien zugehen. Denn für die Energiegesetze ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat nötig.
Hattmannsdorfer geht freilich davon aus, dass die Zustimmung erfolgt: „Wer sagt ,Die Strompreise müssen rutner‘, der muss dem Billigstromgesetz zustimmen.“
Verschärfte Kontrollen durch Marktämter
Was die hohen Lebensmittelpreise und die Shrinkflation angeht, hat die SPÖ in den letzten Tagen auf deutlich höhere Strafen für Verstöße gedrängt. "Die Strafen für Handelskonzerne - auch im Wiederholungsfall - sind so niedrig, als würde man fürs Rasen im Straßenverkehr nur 50 Cent zahlen müssen", meinte die stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Julia Herr. Das schrecke nicht ab, weshalb es eine Änderung brauche.
Die SPÖ verweist darauf, dass eine "Aktion Scharf" mit verschärften Kontrollen durch die Marktämter 500 Anzeigen seit Jahresbeginn gebracht habe, 200 davon alleine im Oktober - und dies, obwohl Kontrollen vorab sogar angekündigt worden seien. Das zeige, dass es sich um ein strukturelles Problem handle. Die Höchststrafe für solche Verstöße liege bei nur 1.450 Euro, ärgern sich die Sozialdemokraten. Zum Vergleich: Wer in Salzburg mehr als zwei Kilo Schwammerl sammle, zahle bis zu 14.600 Euro Strafe. Für große Handelskonzerne mit Millionenumsätzen stellten so "lasche Strafen" kein Risiko dar.
"Die Menschen haben ein Recht auf faire und ehrliche Preise. Irreführende Rabatte, versteckte Preiserhöhungen und Shrinkflation untergraben das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten", formulierte es Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Keine Einigung bei Flat Tax
Keinen Beschluss gab es beim Ministerrat zur für 2026 geplanten Flat Tax auf Zuverdienste von Pensionistinnen und Pensionisten geben. Es gebe noch keine Einigung innerhalb der Koalition und keinen fertigen Gesetzesentwurf, hieß es am Dienstag.
Uneinigkeit herrscht innerhalb der Koalition offenbar weiterhin über die Frage, ob der geringe Steuersatz (Flat Tax) nur für Unselbstständige gelten soll oder wie die ÖVP fordert auch für Selbstständige. Eine Verschiebung der Maßnahme würde angesichts düsterer Budgetaussichten einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, für die Maßnahme hatte die Regierung 300 Mio. Euro für 2026 budgetiert.
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