Regierung: Kürzung der Familienbeihilfe rechtens

Familienministerin Bogner-Strauß
Bogner-Strauß antwortet auf EU-Vertragsverletzungsverfahren: "Indexierung mit EU-Recht vereinbar".

Im von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren hat die Regierung die Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Kinder verteidigt. In ihrem Montag nach Brüssel übermittelten Antwortschreiben begründet Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) die "Indexierung" neuerlich mit dem unterschiedlichen Preisniveau. Eine Klage beim EuGH ist damit einen Schritt näher gerückt.

Die EU-Kommission hat am 24. Jänner ein Mahnschreiben nach Österreich geschickt, in dem die "Indexierung" der Familienbeihilfe als Diskriminierung abgelehnt wird. "Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU", sagte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen damals. Denn mit Jahresanfang hatte Österreich die Unterstützung für Kinder im EU-Ausland und der Schweiz an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst, was für Osteuropa deutliche Kürzungen bedeutet. Mehr Geld gibt es dagegen für Kinder, die in Skandinavien, den Niederlanden oder der Schweiz leben.

Bogner-Strauß hat ihre Antwort nach eigenen Angaben am Montag nach Brüssel übermittelt. Das Schreiben selbst veröffentlicht die Regierung nicht. In einer Aussendung zeigt sich die Ministerin aber überzeugt: "Die von uns vorgebrachten Argumente zeigen klar, dass die Indexierung der Familienbeihilfe mit dem EU-Recht vereinbar ist."

Unterschiedliches Preisniveau

Demnach verteidigt die Regierung die Indexierung der Familienbeihilfe (und des ebenfalls 2019 eingeführten steuerlichen "Familienbonus") entlang der schon bisher bekannten Linien. Argumentiert wird, dass laut dem europarechtlichen Gleichbehandlungsgebot ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürften. Und ein stark unterschiedliches Preisniveau zwischen verschiedenen Ländern rechtfertige eine solche Differenzierung. Außerdem wird darauf verwiesen, dass den Briten im Fall des Verbleibs in der EU eine ähnliche Regelung zugebilligt worden wäre.

Das immer wieder gegen die Kürzung ins Treffen geführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall "Pinna", mit dem sich ein Italiener erfolgreich gegen die Kürzung seiner französischen Familienbeihilfe für die nach Hause zurückgekehrten Kinder wehrte, will die Regierung in diesem Fall ebenfalls nicht gelten lassen. Denn damals hätten die Richter nur entschieden, dass die Familienbeihilfe nicht auf das italienische Niveau gesenkt werden dürfe. Österreich zahle aber trotz Indexierung immer noch mehr ins osteuropäische Ausland als dort üblich, heißt es in der Aussendung des Kanzleramts: "Österreich exportiert den Wert und nicht den Betrag der Leistung, als ob sich das Kind im Inland befindet."

Sollte der EU-Kommission das österreichische Antwortschreiben nicht ausreichen, kann sie eine begründete Stellungnahme einfordern. Dafür hätte Österreich wieder zwei Monate Zeit. Sollte die Regierung dann weiterhin an der Indexierung festhalten, könnte die EU-Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen. Damit müssten die Richter in Luxemburg entscheiden, ob die von Bogner-Strauß nun vorgebrachten Argumente zutreffen oder nicht.

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