Regierung kündigt mehr und raschere Coronahilfen für den Winter an

Regierung kündigt mehr und raschere Coronahilfen für den Winter an
Wichtig sei, dass die Hilfen rasch erfolgen, hier sei nachjustiert worden, auch was den Hilfsrahmen betreffe.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat heute den Pfad der weiteren Corona-Wirtschaftshilfen bekannt gegeben und auf die gute OECD-Prognose für Österreich verwiesen. Diese entspreche genau den Erwartungen der Bundesregierung. Zu den Kosten der Hilfsmaßnahmen meinte er, laut bisherigen Erfahrungen würden diese beim Ausfallsbonus bei rund 700 Mio. Euro im Monat liegen, beim Härtefallfonds bei 100 Mio. Euro - die Verlängerung werde sich in diesem Rahmen bewegen.

Wichtig sei, dass die Hilfen rasch erfolgen, hier sei nachjustiert worden, auch was den Hilfsrahmen betreffe. Zu einem möglichen Rückzug von ÖVP-Parteiobmann Sebastian Kurz - der während der heutigen Pressekonferenz öffentlich wurde - wollte sich Blümel nicht äußern, er verwies auf die angekündigte Stellungnahme seines Obmanns.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte bei dem gemeinsamen Pressetermin mit Blümel die sinkende Zahl der Neuinfektionen und sprach von einer "hoffnungsvollen Entwicklung". Um den "sehr schmerzhaften Lockdown" abzufedern werde der Schutzschirm für Veranstalter aufrecht bleiben, bei den Reisebüros werde es einen staatlichen Haftungsrahmen von 300 Mio. Euro geben. Die Haftungsübernahme für Hoteliers werde verlängert. Für Privatzimmervermieter, die ihre Anträge über einen Steuerberater abwickeln, soll es eine "Fast Lane" bei der Abwicklung geben.

Angesprochen auf den Unmut der Gastronomen und Hoteliers über eine mögliche Verlängerung des derzeitigen Lockdowns betonte die Ministerin vor Journalisten: "Ich bin eine der größten Kämpferinnen für das Aufsperren."

Zu den Details der heute präsentierten Hilfen für die Wirtschaft: Der Corona-Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen werden. "Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können", so Blümel. Gemeinsam mit Tourismusministerin Köstinger gab er heute vor Journalisten ein Update zu den Coronahilfen. Seit Beginn der Krise seien allein über die Wirtschaftskammer durch den Härtefallfonds 2,2 Mrd. Euro ausgezahlt worden.

Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen, erklärte Blümel. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben.

Zum Antrag des Ausfallbonus mit 10. Dezember hielt der Finanzminister fest, dass alle Neugründungen bis zum 1.11.2021 antragsberechtigt sind. Weitere Voraussetzungen: Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 Prozent von Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt 1,8 Mio. bisher).

Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019.

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