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§57a-Begutachtung: Das sind die neuen Intervalle beim Pickerl

Bisher mussten Pkw drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden. Was jetzt neu werden soll und wie der Straßenausbau beschleunigt werden
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Die Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und Neos  will den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen forcieren. Zudem sollen wie bereits angekündigt die Intervalle für die Pickerl-Erneuerung vergrößert werden, sagte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ)  nach dem Ministerrat. Erleichterungen soll es auch für Genehmigungsverfahren im Straßenbau geben.

Mit der Intervallverlängerung für die §57a-Begutachtung - umgangssprachlich "Pickerl" - nähert sich Österreich die EU-weiten Mindeststandards von oben. Der Vorschlag ist Teil jener 160 Entbürokratisierungsmaßnahmen, die Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) Ende 2025 vorgestellt hatte. Bisher mussten Pkw hierzulande drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden. Danach nochmals nach zwei Jahren und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). In Zukunft soll die erste Begutachtung erst nach vier Jahren schlagen werden, danach zunächst alle zwei Jahre und ab dem zehnten Lebensjahr des Fahrzeugs jährlich (4-2-2-2-1-Regelung). Minimalstandard in der EU ist eine erste Kontrolle nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre.

Beide Vorhaben sollten noch diese Woche in Begutachtung gehen, kündigte Hanke an. Die Pickerl-Regeln sollen dann "spätesten Jänner nächsten Jahres" in Kraft treten und für alle Fahrzeuge, und nicht nur für neuzugelassene Pkws, gelten.

Schutzzonen sollen kein Hindernis mehr sein

Eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes soll den Ausbau von Ladestellen am "hochrangigen Straßennetz" beschleunigen. Bisher hätten "bestehende Schutzzonen und damit einhergehende Beschränkungen neue Ladeinfrastruktur verzögert oder teilweise verhindert", hieß es in einer begleitenden Aussendung.#

Im Straßenbau will die Regierung dann verhindern, dass "erlassene Planungsgebietsverordnungen nicht nach Ablauf der mit fünf Jahren festgesetzten Frist erlöschen", ohne dass das Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen werden kann. Man reagiere damit auf teils lange Verfahrensdauern "von komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz".

Mehr digital, weniger Bürokratie

Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sah in den heutigen Beschlüssen "den nächsten Schritt" zu mehr Digitalisierung. In Zukunft würden elektronische Fahrtenschreiber-Nachweise ausreichen, Werkstätten müssten Daten von Überprüfungen nicht mehr auf Papier aufbewahren. Die neuen Pickerl-Regeln würden auch für Traktoren gelten, hob Pröll hervor: "Landwirte profitieren direkt."

Für Neos-Staatssekretär Schellhorn waren in Bezug auf das Pickerl drei Punkte wichtig. Das Ansinnen sei direkt von einem Bürger gekommen und online eingebracht worden. Der Beschluss sei ein Schritt weg von der Übererfüllung europäischer Standards. Und schließlich sah auch er einen "Entbürokratisierungsschub". Es zeige sich, dass "Entbürokratisierung nicht ohne Digitalisierung stattfinden kann", so Schellhorn. Auch Fahrschulen hätten künftig weniger auflagen, könnten ihre Preise rein digital veröffentlichen.

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