Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Städte wollen nicht mitziehen

Als Präsident des Tiroler Städtebunds ist Innsbrucks Bürgermeister die Speerspitze des Widerstands.
Ganztägig, ganzjährig und leistbar: Nach diesen Kriterien will die schwarz-rote Landesregierung in Tirol als erstes Bundesland einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder ab dem zweiten Geburtstag einführen. In Kraft treten soll das Modell im Herbst kommenden Jahres.
Die kommunalen Sorgen, wie der damit verbundene Ausbau der Kinderbetreuung – noch dazu vielerorts verbunden mit einem Absenken der Elternbeiträge – von den Gemeinden finanziell gestemmt werden soll, waren dem Vorhaben schon mit der Präsentation der Pläne vor nunmehr zwei Jahren in die Wiege gelegt.
10 Millionen Euro als Finanzspritze
Mit dem Tiroler Gemeindebund hat sich die Regierung vergangene Woche zwar auf eine Lösung geeinigt. Demnach sollen die Personalkostenzuschüsse an die Gemeinden erhöht werden. Für das Betreuungsjahr 2026/27 rechnet das Land mit Kosten von zehn Millionen Euro, hat die Rechnung aber ohne den Tiroler Städtebund gemacht.
Der erklärte am Freitag in einer Aussendung: „Trotz kleiner Verbesserungen“ fehle es aus Sicht der Städte weiterhin „an einem tragfähigen Finanzierungskonzept für die Umsetzung des Rechtsanspruchs“.
Als Präsident des Tiroler Städtebunds, der Gemeinden mit 350.000 Einwohnern vertritt, hatte Innsbrucks Bürgermeister, ÖVP-Rebell Johannes Anzengruber, schon zuvor einen „Konsultationsmechanismus“ eingeleitet.
Harte Bandagen
Mit diesem Instrument können Bund oder Länder an den Verhandlungstisch gezwungen werden, wenn eine Gebietskörperschaft befürchtet, dass sie von einer anderen durch ein Gesetz mit Kosten belastet wird.
Aus Sicht von Anzengruber mache das Land gerade wieder einmal „den Fehler, die unweigerlich entstehenden Mehrkosten auf die Kommunen abwälzen zu wollen“. Der Konsultationsmechanismus bleibe „daher weiterhin aufrecht“. In letzter Konsequenz könnte der Streit vor Gericht landen.
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