Rauch rudert zurück: Infizierte Kinder dürfen nicht in den Kindergarten

Rauch rudert zurück: Infizierte Kinder dürfen nicht in den Kindergarten
Nachdem er die eigene Verordnung in der "ZiB2" falsch wiedergegeben hatte, entschuldigte sich der Minister am Mittwoch auf Twitter.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) meinte am Dienstag in der ZiB2, er fühle sich für die Frage der Betreuung symptomfreier positiv getesteter Kindergartenkinder nicht zuständig. Es liege an den Bundesländern wie der Stadt Wien zu entscheiden, was Eltern positiv getesteter, aber symptomfreier Kindergartenkinder tun sollen. Wenn ein Kind keine Symptome habe, könne man es mit Maske in der Kinderbetreuung abgeben, meinte Rauch.

Am Mittwoch zog er diese Äußerungen via Twitter zurück: "Meine Aussage gestern in der #zib2, dass infizierte Kinder mit Maske in den Kindergarten dürfen, war nicht korrekt. Sorry. Tatsächlich gibt es ein Betretungsverbot", zitierte er den Inhalt der eigenen Verordnung diesmal korrekt. Die Bundesregierung werden zudem rasch eine Lösung suchen, "damit Eltern ohne Einkommensnachteile während der Infektion ihres Kindes zu Hause bleiben können".

Laut Verordnung können sensible Bereiche wie etwa Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Horte und Volksschulen nicht betreten werden, wenn man positiv getestet wurde. Das gilt allerdings nicht für dort Beschäftigte. So darf beispielsweise ein infiziertes Kind den Kindergarten nicht besuchen, eine infizierte Pädagogin aber dort tätig sein.

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