PVA: Kritik an Begutachtungspraxis hält an, Ruf nach Reformen
Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld sorgt weiter für Kritik. Am Montag orteten sowohl der Behindertenrat, der von "dringendem Handlungsbedarf" sprach, als auch das VertretungsNetz Mängel. Letzteres verwies darüber hinaus auf Probleme bei der Einstufung des Grades der Behinderung. Zuvor hatten auch die Arbeiterkammer, Behindertenanwältin Christine Steger sowie Grüne und FPÖ Kritik geübt.
Behindertenrat-Präsident Klaus Widl sagte mit Blick auf die Ergebnisse einer aktuellen Studie aus Oberösterreich, wenn Menschen "in einer ohnehin belastenden Lebenssituation Begutachtungen als respektlos, intransparent oder entwürdigend erleben, dann ist das nicht hinnehmbar". "Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollziehbar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein", so Widl in einer Aussendung.
Behindertenrat-Präsident: "Deutliche Probleme"
Die im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich vom "Foresight"-Institut durchgeführte Erhebung unter 817 Antragstellerinnen und Antragstellern in Oberösterreich habe "deutliche Probleme" aufgezeigt, sagte der Präsident. Laut der in der Vorwoche vorgestellten Studie empfangen 70 Prozent der Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll; 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien", unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren.
"Unsere Erfahrungen bestätigen die Ergebnisse der AK-Studie vollumfänglich", hieß es am Montag auch in einem Statement des Erwachsenenschutzvereins "VertretungsNetz" gegenüber der APA. Bei der Organisation haben derzeit rund 6.500 Personen eine gerichtliche Erwachsenenvertretung, mehr als zwei Drittel davon beziehen Pflegegeld.
"Pflegegeld-Einstufungen halten ganz oft vor Gericht nicht Stand. Wir bekämpfen die Bescheide sehr häufig und in deutlich mehr als der Hälfte der angestrengten Verfahren geben die Gerichte uns Recht", sagte VertretungsNetz-Geschäftsführerin Gerlinde Heim. Oft sei bereits auf den ersten Blick ersichtlich, "dass der Bescheid mangelhaft ist, weil die Einstufung viel zu niedrig ausfällt oder der Anspruch nach der ersten Begutachtung ganz abgelehnt wird, obwohl ein Pflegebedarf besteht".
In Oberösterreich zeige man sich dabei "besonders streng", so Heim: "Fast jede zweite Pflegegeld-Einstufung wird dort von uns beeinsprucht und in ca. 60 bis 70 Prozent der Fälle haben wir damit auch Erfolg."
Multiprofessionelle Begutachtungen und Schulungen gefordert
Der Behindertenrat betonte, zusätzliche Hinweise auf strukturelle Probleme liefere eine 2025 veröffentlichte Analyse zur Zuerkennung von Pflegegeld bei Kindern von Kinderpsychiater und -neurologen Ernst Berger und Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien. Die Untersuchung zeige teils "erhebliche Unterschiede zwischen Gutachten der PVA und gerichtlichen Sachverständigengutachten". "In einzelnen Fällen lagen mehrere Pflegegeldstufen zwischen der Einschätzung der PVA und jener der Gerichte", so der Behindertenrat.
Auch verwies Widl auf ein Positionspapier des Behindertenrats aus dem Jahr 2024, in dem u.a. die Einführung multiprofessioneller Begutachtungen gefordert wird, bei denen auch das Umfeld der Betroffenen einbezogen werden soll. Zudem fordert der Behindertenrat verpflichtende Schulungen für Gutachterinnen und Gutachter, "insbesondere zu respektvoller Kommunikation, Antidiskriminierung und den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention".
"Politisch Verantwortlichen nun gefordert"
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung sei "ein wichtiges Prinzip", so Widl. "Sie ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Verfahren fair, nachvollziehbar und im Interesse der Betroffenen funktionieren. Wenn Entscheidungen regelmäßig erst vor Gericht korrigiert werden, zeigt das klaren Reformbedarf." Die politisch Verantwortlichen seien nun gefordert, "die gravierenden Mängel im Begutachtungssystem rasch zu beheben" und die "seit Jahren vorliegenden Reformvorschläge" umzusetzen.
Auch das VertretungsNetz betonte, Untersuchungen durch die PVA seien "häufig mangelhaft bzw. zu oberflächlich". Betroffene würden etwa gefragt, ob sie Alltagstätigkeiten verrichten können, "es wird aber nicht überprüft, ob das wirklich der Fall ist" - etwas bei demenziell erkrankten Menschen.
Probleme auch bei Einstufung zum Grad der Behinderung
Probleme bestünden laut VertretungsNetz aber nicht nur bei Einstufungen durch die PVA, sondern auch bei Begutachtungen zum Grad der Behinderung durch das direkt im Sozialministerium angesiedelte Sozialministeriumsservice. "Wir fordern einen Wechsel vom medizinischen hin zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht", so Geschäftsführerin Heim.
Es dürfe kein Feststellen von Defiziten geben, sondern es müsse ein Feststellen von "Bedarfen" vorgenommen werden. Die grundsätzliche Frage müsse lauten, was die betroffene Person benötigt, "um an der Gesellschaft in vollem Ausmaß teilnehmen zu können" und welche Unterstützungsleistung nötig ist, um Einschränkungen auszugleichen - "auch in Form von Geld".
Forderungen nach unabhängiger Begutachtungsstelle
Oft würden seitens der PVA fachfremde Ärztinnen bzw. Ärzte die Pflegebegutachtungen durchführen, sagte Heim. "Wir haben schon erlebt, dass die Erstbegutachtung von Menschen mit psychischen oder demenziellen Erkrankungen durch Orthopädinnen bzw. Orthopäden oder einmal sogar durch einen Gynäkologen erfolgte - und nicht durch spezialisierte Fachärztinnen bzw. -ärzte" aus Psychiatrie und Neurologie. "Erfahrungsgemäß fallen die Gutachten realistischer aus, wenn diplomierte Pflegekräfte sie schreiben", verwies Heim auch auf diese Möglichkeit.
Das VertretungsNetz fordert wie schon zuvor die Arbeiterkammer "dringend" eine unabhängige Begutachtungsstelle. Auch der (im Regierungsprogramm vorgesehene) "One-Stop-Shop" (eine Begutachtung für alle Anträge) würde Barrieren abbauen. Der bürokratische Aufwand (durch die Vielzahl von Begutachtungen) sei "unverhältnismäßig hoch" und der defizitorientierte Fokus werde als stigmatisierend erlebt.
Bezüglich der Pflegegeldeinstufung verwies das VertretungsNetz auch darauf, dass der sogenannte "Erschwerniszuschlag" oft nicht berücksichtigt werde. Dies könne bei Personen mit einer schweren psychischen (auch demenziellen) oder intellektuellen Beeinträchtigung "wirklich den Unterschied machen", so Heim.
Schon länger Kritik an PVA
Bereits am Wochenende hatte sich Behindertenanwältin Steger der Forderungen der AK nach einer eigenständigen, von der PVA losgelösten Begutachtungsstelle angeschlossen, auch der Verein "Chronisch Krank" verlangte Verbesserungen. "Rasche strukturelle Änderungen" forderten am Wochenende auch die Grünen, die FPÖ erneuerte ihren Ruf nach "bedarfsgerechten, fairen und nachvollziehbaren Pflegegeldeinstufungen".
Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände etwa im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies u.a. im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier hin. Betroffene fallen demnach oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf Invaliditätspension um (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte "Reha-Geld"), Antragsstellern wird seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.
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