Postenschacher: Neue Ermittlungen gegen Ex-Justizminister Brandstetter
Gegen den ehemaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wird neuerlich ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag dem Ö1-"Morgenjournal" bestätigt hat.
Dem Ex-Justizminister wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Es handelt sich um eine Personalentscheidung aus dem Jahr 2015. Im Rahmen einer Umstrukturierung im Justizministerium wurden neun Leitungsfunktionen neu ausgeschrieben. Darunter auch eine Abteilungsleitung in der Präsidialsektion, wie das "Morgenjournal" berichtet.
Unter den Bewerbern war auch der langjährige Leiter einer zentralen Abteilung im Justizministerium. Er soll von der unabhängigen Kommission an oberster Stelle der Bewerberliste gereiht worden sein. Die Kommission soll festgehalten haben, dass dieser Bewerber einen wesentlichen Einungsvorsprung gegenüber den anderen Kandidaten hat.
Brandstetters Intervention
Der Ex-Justizminister brachte Bedenken ein. Angeblich soll es gegenüber dem Kandidaten aus der Vergangenheit Beschwerden gegeben haben, er habe Nicht-Akademiker schlechter behandelt.
Das Ö1-"Morgenjournal" berichtet von anderen Gründen der Intervention. Damals sollen einige Beteiligte berichtet haben, dass sich der Beamte zuvor bei Brandstetter unbeliebt gemacht habe: Er soll eine Honorarnote eines Gutachten aus Brandstetters Uni-Instituts aus rechtlichen Gründen abgelehnt haben.
Brandstetter setzte kurzerhand eine eigene Hearing-Kommission ein - unter seiner Führung - und besetze die Kommission selbst. Brandstetter soll dabei unter anderem seinen Chauffeur ins Hearing mit einbezogen haben. Das hat Brandstetter gegenüber dem KURIER aber dementiert (mehr dazu hier).
Beamte bekam vor Gericht Recht
Der Beamte erhielt die Position nicht und wurde gar zum einfachen Referenten degradiert. Der Beamte zog vors Bundesverwaltungsgericht und bekämpfte die Entscheidung - er bekam Recht. Sowohl die Abberufung als auch die Versetzung "sei in erheblich unsachlicher und willkürlicher Weise erfolgt. Das Hearing sei tribunalartig verlaufen", werden vom Bundesverwaltungsgericht Zeugen zitiert. Das Gericht sah in dem Hearing einen Weg, um den Beamten zu verhindern.
Brandstetter sei vor Gericht nicht befragt worden, ließ sein Anwalt wissen. Und die Entscheidung für die Zweitgereihte im Besetzungsverfahren sei korrekt gewesen.
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