Pilnacek verantwortet sich am 12. April vor Disziplinar-Senat

Seit Wochen spukt das Gerücht herum, dass der seit zwei Jahren suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek schon bald an seinen Arbeitsplatz im Justizministerium zurückkehren könnte. Kürzlich berichteten dann mehrere Medien, dass im April seine Suspendierung überprüft werde (mehr dazu hier).
Laut KURIER-Informationen ist es aber mehr als eine „Prüfung“. Die Bundesdisziplinarbehörde hat eine Verhandlung ausgeschrieben: Am 12. April um 9.30 Uhr wird Pilnacek vor einem Dreiersenat stehen.
Dass die Verhandlung jetzt stattfindet, wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich: Üblicherweise ruht ein Disziplinarverfahren, solange parallel zum selben Thema ein Strafverfahren läuft.
In der Causa Pilnacek gibt es aber mehrere Stränge: Vom Vorwurf, er habe eine Anzeige der WKStA gegen eine Journalistin weitergegeben, wurde er bereits rechtskräftig freigesprochen.
Zum Vorwurf, er habe dem ehemaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter 2019 eine Razzia verraten, laufen die Ermittlungen noch. Diese waren im Februar 2021 der Anlass für die Suspendierung.
Chat-Affären
Disziplinarrechtlich gibt es noch weitere Vorwürfe – und die verjähren nach einer gewissen Zeit. Damit das nicht passiert, findet jetzt eine Verhandlung statt.
Welche Themen konkret von der Bundesdisziplinarbehörde behandelt werden, ist unklar. Damals wurden am sichergestellten Handy des Sektionschefs mehrere Chats entdeckt, die für einen Dienstgeber problematisch anmuten.
Darunter etwa einer mit dem Kabinettschef des damaligen ÖVP-Finanzministers Gernot Blümel. Eine anstehende Sicherstellung durch die WKStA im Finanzministerium kommentierte der Justiz-Sektionschef so: „Das ist ein Putsch!!“ Und so: „Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“
Und was dann?
Pilnacek hat seine Suspendierung auf mehreren Ebenen bekämpft: Die Bundesdisziplinarbehörde hat 2021 zunächst in seinem Sinne entschieden und die vorläufige Suspendierung aufgehoben.
Das Justizministerium hat dagegen Beschwerde eingelegt, die nächste Instanz verfügte dann, dass die Suspendierung aufrecht bleibt. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof im Vorjahr, weil der „begründete Verdacht einer Dienstpflichtverletzung besteht, die ihrer Art nach das Ansehen des Amtes oder dienstliche Interessen gefährden kann“.
Bei der jetzigen Verhandlung der Bundesdisziplinarbehörde geht es darum: Lassen sich die unterschiedlichen Vorwürfe entkräften oder erhärten? Und wiegt das, was übrig bleibt, schwer genug, um Pilnacek weiterhin zu suspendieren?
Der Dreiersenat ist in seiner Beweiswürdigung – ähnlich wie ein Gericht – völlig frei. Er besteht aus einem Vorsitzenden, der von der unabhängigen Behörde gestellt wird, sowie einem Vertreter der Dienstgeberseite (Justizministerium) und einem der Dienstnehmerseite (Personalvertretung).
Doch selbst wenn Pilnacek vom Dreiersenat „freigesprochen“ wird, kann noch viel Zeit vergehen, bis er wieder einen Fuß ins Justizministerium setzt. Aufgehoben ist die Suspendierung nämlich erst, wenn die Entscheidung im Verfahren rechtskräftig ist. Und das Justizministerium könnte diese (erneut) anfechten.
Kommentare