Mehr Bezieher: So hoch wird das Pflegegeld 2026
Zusammenfassung
- Im November erhielten 505.388 Personen Pflegegeld, ein Anstieg um 2,08 Prozent im Jahresvergleich.
- Die Mehrheit der Pflegegeldbezieher ist weiblich (61,1 Prozent), und die meisten Betroffenen fallen in die niedrigeren Pflegestufen.
- Der Anstieg der Bezieherzahlen wird auf demografischen Wandel und steigende Lebenserwartung zurückgeführt.
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im November neuerlich etwas angestiegen. Mit insgesamt 505.388 Anspruchsberechtigten lag die Zahl um 2,08 Prozent über jener des Vergleichszeitraums des Vorjahres (495.090). Gegenüber dem Vormonat Oktober (505.347) gab es damit nahezu keine Veränderung.
Damit bleibt die Bezieher-Zahl weiterhin über einer halben Million Betroffenen. Erstmals wurde die Marke von 500.000 Anspruchsberechtigten im Mai dieses Jahres überschritten (mit 500.554 Betroffenen). Zum Halbjahr (Juni) stieg die Zahl auf 501.205 und blieb dann beständig über dieser Marke.
Bezieherkreis überwiegend weiblich
Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen - gerundet - im September 29,4 Prozent auf Stufe 1, 20,5 Prozent auf Stufe 2, 18,7 Prozent auf Stufe 3, 14,5 Prozent auf Stufe 4, 11,1 Prozent auf Stufe 5, 4,2 Prozent auf Stufe 6 und 1,7 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.
Von den 505.388 Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 308.661 Frauen (61,1 Prozent) und 196.727 Männer (38,9 Prozent) befanden sich im November unter den Betroffenen.
Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung
Bereits im Mai - beim erstmaligen Überschreiten der 500.000er-Marke - hieß es seitens des Sozialministeriums von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ), der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung würden sich auch in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen. Positiv hob sie damals hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz des Spardrucks abgesichert werden konnte.
Pflegegeld wird 2026 erhöht
Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel 2025/26 erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2026 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 2,7 Prozent - analog zu den Pensionen. Angepasst werden auch zahlreiche weitere Leistungen im Pflegesektor, etwa der Angehörigen-Bonus, Förderungen in der Palliativversorgung sowie Mittel für die Langzeitpflege und den Ausbildungszuschuss.
- Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich 206,20 Euro (bisher 200,80),
- in Stufe 2 bekommt man dann 380,30 Euro (statt 370,30).
- 592,60 Euro gibt es in Stufe 3 (bisher 577),
- 888,50 Euro in Stufe 4 (bisher 865,10),
- in Stufe 5 dann 1.206,90 Euro (bisher 1.175,20).
- Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.685,40 Euro (bisher 1.641,10)
- in Stufe 7 bekommt man dann 2.214,80 Euro (bisher 2.156,60).
Valorisierungen bei pflegenden Angehörigen
Auch der Bonus für pflegende Angehörige wird neuerlich angepasst, er beträgt ab 2026 monatlich 134,30 Euro (statt bisher 130,80). Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben. Auch andere Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Unterstützungsleistung. Die Einkommensgrenze liegt laut Sozialministerium dann bei 1.710,90 Euro (Netto-Jahresdurchschnittseinkommen).
Die Förderungen für Hospiz- und Palliativversorgung werden ebenfalls erneut valorisiert. Im Jahr 2026 stehen insgesamt 174,51 Mio Euro (gemeinsam für Bund, Länder und Träger der Sozialversicherung) zur Verfügung (2025: Mehr als 162 Millionen Euro). Finanziert werden damit u.a. mobile (Kinder-)Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, (Kinder-)Hospizteams, Tageshospize sowie stationäre (Kinder-)Hospize.
Ebenfalls mehr Geld gibt es im Pflegefonds zur Finanzierung der Langzeitpflege. Im Jahr 2026 stehen laut Sozialressort 1,207 Mrd. Euro zur Verfügung (2025: 1,155 Milliarden Euro).
Auch der Ausbildungszuschuss erfährt wieder eine Valorisierung: 2026 liegt der Betrag bei 658,40 Euro monatlich (2025: 630 Euro). Dieser kann monatlich an Auszubildende in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen ausbezahlt werden.
Zuverdienst bei Pflegestipendium
Ab 1. Jänner 2026 ist die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Davon umfasst sind insbesondere Pflegeausbildungen, für die ein Pflegestipendium gewährt wird.
Einheitlichere Qualität bei 24-h-Betreuung angepeilt
Angepeilt ist 2026 von Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die im Regierungsprogramm festgeschriebene Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim. Das Thema soll bei der nächsten Sitzung der Pflegeentwicklungskommission im Februar behandelt werden. Ob es schon 2026 zu Neuerungen kommt, ist aber offen. Ziel ist die Etablierung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätskriterien für die Vermittlungsagenturen von Betreuungskräften.
Schwerarbeiterregelung für Pflegepersonal
Eine Erleichterung gibt es für einen Teil der Beschäftigten im Pflegesektor. Die Schwerarbeiterregelung wird ab Jänner 2026 auf Pflegeberufe ausgeweitet. Die Regierung rechnet damit, dass rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr in den Genuss der neuen Regelung kommen. In den Genuss der Neuregelung kommen werden diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz. Auch Teilzeitkräfte sollen das Modell in Anspruch nehmen können - ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent.
Allerdings gab es im Vorfeld auch Kritik, u.a. würden Teilzeitkräfte in der Praxis die erforderlichen zwölf Dienste pro Monat kaum erreichen, hieß es etwa vom Krankenpflegeverband. Eine große Hürde stellt demnach auch die Voraussetzung von 45 Jahren Beschäftigung dar: Denn wer direkt nach der Matura die Ausbildung im gehobenen Dienst antritt, der erreicht mit den 45 Jahren ohnehin das Regelpensionsalter.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte die Notwendigkeit der Pflegegeld-Erhöhung: "Die Anpassung des Pflegegeldes im kommenden Jahr trotz notwendiger budgetärer Sparmaßnahmen ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung", hieß es anlässlich der neuen Daten zur APA.
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