Peter Westenthaler darf Fußfessel ablegen

Dem 51-Jährigen wurde eine bedingte Haftentlassung genehmigt.

Am Donnerstag ist es soweit. Dann wird dem früheren BZÖ-Chef Peter Westenthaler die Fußfessel abgenommen. Die bedingte Haftentlassung wurde genehmigt, wie die Sprecherin des Landesgerichts Christina Salzborn auf KURIER-Anfrage bestätigte. Für eine solche müsse zwei Drittel der Freiheitsstrafe verbüßt werden. Der ehemalige Klubobmann der FPÖ hatte einen solchen Antrag gestellt.

Zwei Jahre Haft

Westenthaler wurde im Jänner 2017 wegen schweren Betrugs und Untreue zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Er hatte als Bundesligavorstand Fördergelder, die für den Fußballnachwuchs gedacht waren, missbräuchlich verwendet. Im März vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht bestätigt, dass der ehemalige Politiker zumindest vier Monate in Haft verbringen muss, bis er eine Fußfessel beantragen kann.

Im August trat Westenthaler dann seine Haftstrafe in der Justizanstalt Wien-Simmering an. Im Dezember durfte der 51-Jährige dann den häuslichen Arrest antreten. Während seiner Haft arbeitete der Wiener weiter als Verlagsleiter und Kolumnist des Magazins alles roger?.

 

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