Zuverdienst in Pension: Die ersten 15.000 Euro sind künftig steuerfrei
Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat unter anderem Erleichterungen für Pensionisten mit Zuverdienst beschlossen. Außerdem bleiben die ersten 15 Überstunden auch 2026 steuerfrei. Die Details und weitere Punkte präsentierten Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) im Pressefoyer.
Freibetrag von 15.000 Euro
"Der Zuverdienst in der Pension und der Aufschub der Pension werden massiv entlastet", sagt Stocker eingangs. Ursprünglich drängte die ÖVP auf eine Flat Tax für Pensionisten mit Zuverdienst, der dann einheitlich mit 25 Prozent hätte besteuert werden sollen. Stattdessen gibt es einen steuerfreien Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Dieser gilt für den Zuverdienst in der Pension oder die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantrittsalter.
Zusätzlich streicht Türkis-Rot-Pink für Erwerbstätige - Arbeitnehmer und Selbstständige - im Regelpensionsalter die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Ob sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Pension sind, ist unerheblich. Die Regelung soll 2027 in Kraft treten.
Wie sich Zuverdienst auf Ihre Pension auswirkt, hat das Sozialministerium in drei Rechenbeispielen aufgeschlüsselt (Quelle: Sozialministerium):
Beschäftigung Älterer
Zudem will die Regierung über 60-Jährige in Beschäftigung bringen und halten. "Zu viele verlieren vorher ihren Job – und müssen dann, oft nach Monaten oder Jahren der Arbeitslosigkeit, direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Pension gehen. Das ist für die Betroffenen hart, es ist für Betriebe ein Verlust an Erfahrung und Know-how", sagt Babler.
Die Regierung setzt auf Prävention, altersgerechte Arbeitsplätze sowie ein Monitoring- und Anreizsystem ab Sommer 2026. Ab 2027 sollen Betriebe dabei gezielt informiert und unterstützt werden. Dafür stehen ab 2027 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Wie sich ein späterer Pensionsantritt auswirkt, hat das Sozialministerium in drei Rechenbeispielen aufgeschlüsselt (Quelle: Sozialministerium):
Betriebliche Vorsorge
Ein Punkt, der ebenso die Pensionen betrifft: Die Regierung will die betriebliche Altersvorsorge vereinfachen. Meinl-Reisinger spricht von einem "Meilenstein". Derzeit gibt es die Möglichkeit für eine betriebliche Altersvorsorge nur, wenn der Arbeitgeber sie freiwillig anbietet - konkret für ein Viertel der Beschäftigten. Um den Zugang allen Beschäftigten zu ermöglichen, ist die Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags geplant. Ermöglicht werden soll eine kostenfreie Übertragung von Guthaben aus der Abfertigung Neu in eine Pensionskasse.
Im Fall von Härtefällen - etwa bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit - soll ein begrenzter, kontrollierter Zugriff auf einen Teil der Pensionskassenanwartschaft möglich werden. Geprüft werden soll zudem eine "Herausnahmemöglichkeit bei Pensionsantritt". Reformiert werden soll bis 2027 auch das System der Abfertigung Neu. Für Einzahlungen in die private Vorsorge soll der jährliche Freibetrag steigen.
Statement von Bundeskanzler Christian Stocker
Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen (WKÖ), kann mit dem Paket wenig anfangen. Er kritisiert unter anderem, dass die Abfertigung Neu künftig jederzeit entnommen oder übertragen werden kann. Das würde diese "mittelfristig ruinieren", warnt Zakostelsky: "Wo bleibt da noch der Vorsorgegedanke, wenn jederzeit herausgenommen- bzw. übertragen werden kann?"
Überstunden und Feiertage
Die ersten 15 Überstunden im Monat bleiben auch bis 2026, bis zu 170 Euro, steuerfrei. Und: Das Entgelt für Arbeit an Feiertagen wird steuerbegünstigt und bleibt bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei.
Was kostet das Paket?
Die Details des Pakets sollen laut Regierung im kommenden Jahr ausgearbeitet werden. Für die Finanzierung sollen keine zusätzlichen Budgetmittel eingesetzt werden. Für die Flat Tax waren für das kommende Jahr 300 Millionen Euro budgetiert worden, diese würden nun zum Teil für die ebenfalls am Mittwoch im Ministerrat beschlossene und bereits am Vortag angekündigte weitere steuerliche Begünstigung von Überstunden und Steuerbefreiung der Sonn- und Feiertagsentgelte eingesetzt, so Stocker.
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