Parteispenden: FPÖ beantragte Auflösung von zwei Vereinen
Zwei FPÖ-nahe Vereine haben am Dienstag ihre Auflösung beantragt. Es handelt sich um "Wir für H.C. Strache" sowie "Reformen - Zukunft - Österreich", die 2017 für den Nationalrats-Wahlkampf gegründet wurden. Bei beiden Vereinen habe es sich um sogenannte Personenplattformen gehandelt, die aber nie realisiert worden seien, sagte der freiheitliche Abgeordnete Markus Tschank am Dienstag zur APA.
Bei beiden nun aufgelösten Vereinen sei nie Geld eingegangen, sagte Tschank. Anders verhält es sich mit drei weiteren aufgetauchten Vereinen, die bereits 2015 gegründet wurden: Bei "Austria in Motion" und "Wirtschaft für Österreich" fanden Gutachter keine Auszahlungen oder Überweisungen an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen.
Tschank dürfte Immunität verlieren
"Austria in Motion" hat laut einem Kurzbericht der Wirtschaftsprüfer (per 24.05.2019) 341.274,62 Euro am Konto, was laut Gutachten den eingegangenen Spenden entspricht. Bei "Wirtschaft in Österreich" lag der Saldo des Bankkontos (per 23.05.2019) bei 119.037,46 Euro. Das Ergebnis der Prüfung von "Patria Austria" steht noch aus. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins profil zufolge lukrierte der verein 110.000 Euro an Spenden. Woher die Mittel stammen, ist nach wie vor nicht bekannt.
In allen fünf bisher bekannten FP-nahen Vereinen war Tschank, der auch designierter Finanzreferent der Freiheitlichen ist, tätig. Gegen ihn liegen derzeit zwei Auslieferungsbegehren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. Das heißt, die parlamentarische Immunität von Tschank soll aufgehoben werden.
Wann der zuständige Immunitätsausschuss zu diesem Thema tagt, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich ist, dass dies im Rahmen der Nationalrats-Sitzung am 12. Juni geschieht.
Hofer will Parteispenden-Obergrenze
Der designierte FPÖ-Obmann Norbert Hofer bestätigte in einer Aussendung die Auflösung beider Vereine und forderte gleichzeitig, Parteispenden-Obergrenzen noch vor der kommenden Nationalratswahl festzusetzen.
So sollen Großspenden auf 3.500 Euro pro Person bzw. Firma pro Jahr beschränkt und die Ausgaben parteinaher Vereine in Wahlkampfzeiten in die Ausgaben der Partei für den Wahlkampf mit eingerechnet werden müssen.
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