Wolf-Chats verlängern Ermittlungen gegen Kurz
Lange machte die Opposition Druck auf Justizministerin Alma Zadić (Grüne), dass sie doch endlich Johann Fuchs, den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, suspendieren solle. Vor zwei Wochen war es dann soweit: Als die Anklage gegen Fuchs wegen Amtsgeheimnisverrats und Falschaussage vor dem U-Ausschuss bekannt wurde, kam Zadić der Forderung der Opposition nach.
Im Dezember 2020 soll Fuchs dem mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek verraten haben, dass die WKStA eine Anzeige gegen eine Presse-Redakteurin vorbereite. Pilnacek stand in dieser Causa ebenfalls wegen Amtsgeheimnisverrats schon vor Gericht und wurde – nicht rechtskräftig – freigesprochen. Fuchs wirft man zudem vor, dass er sich im U-Ausschuss nicht mehr erinnern konnte, ob er an Pilnacek Teile von Akten weitergegeben hatte.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) machte Zadić nun einen Strich durch die Suspendierung. Diese sei „aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich“, urteilte das Gericht.
Einfluss auf das strafrechtliche Verfahren vor Gericht hat die Entscheidung des OGH nicht. Auf den ersten Blick mag es irritierend sein, dass ein Disziplinarverfahren vom OGH entschieden wird. Aber bei Richtern und Staatsanwälten entscheidet nicht das Bundesverwaltungsgericht über eine Suspendierung, sondern das Höchstgericht.
"Wie von uns geplant"
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – und manchmal ist das auch gut so. Ob Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor dem U-Ausschuss über seine Rolle bei der Bestellung von ÖBAG-Vorstand und -Aufsichtsrat falsch ausgesagt hat, sollte eigentlich schnell zu klären sein.
Die mutmaßliche Falschaussage im Parlament tätigte Kurz im Sommer 2020. Anfang September 2021 sagte Kurz dann mehr als sechs Stunden vor einem Richter aus. Damals sagte er über die Aufsichtsratsbestellung: „Es war Hartwig Löger (Ex-Finanzminister; Anm.) und das zeigen auch die SMS.“ Dass er selbst keine entscheidende Rolle spielte, begründete er lakonisch: „Was wäre ich für ein Würschtel als Bundeskanzler, wenn ich den Sigi Wolf will, und der wird es nicht?“
Eine Entscheidung, ob nun ein Strafantrag gegen Kurz eingebracht wird oder nicht, steht immer noch aus. Dass hier die Staatsanwälte nicht voreilig agiert haben, ist von Vorteil. Denn neue Chats, die man im beschlagnahmten Handy von Siegfried Wolf gefunden hat, müssen hinterfragt werden. Diese Chats zeigen, dass Ex-Hofer-Chef Günther Helm im Jänner 2019 davon ausging, dass Wolf den Vorsitz „wie von uns geplant“ erhält. Etwas später schreibt Wolf zurück, dass er „noch“ nicht könne, aber bereits alles „abgesprochen“ sei. Also sagte Wolf für den Posten ab, weil er offenbar schon zu viele Aufsichtsratsmandate innehatte.
Auch einen Termin zwischen Kurz und Wolf gab es bezüglich der ÖBAG. Am 14. Jänner 2019 will Thomas Schmid, Generalsekretär im BMF, von Löger wissen, was nun mit der ÖBAG los sei. Dieser antwortet: „Werde morgen mit Sigi telefonieren und habe Vorschlag mit Sebastian wie besprochen abgestimmt …“ Die Aussagen von Kurz, Löger und Wolf erzählen eine andere Story: dass mit Kurz nichts abgestimmt gewesen sei.
Kommentare