UPTS: ÖVP hat Wahlkampfkostengrenze 2019 nicht überschritten, ÖVP will Entschuldigung

UPTS: ÖVP hat Wahlkampfkostengrenze 2019 nicht überschritten, ÖVP will Entschuldigung
Parteiensenat folgte Argumentation des Rechnungshofes nicht in allen Teilen. Sebastian Kurz sieht medialen "Rufmord" wiederlegt.

Die ÖVP hat laut einem Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) die Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl 2019 nicht überschritten. Laut dem der APA vorliegenden Bescheid wird das Verfahren eingestellt.

Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt, der nach einer von ihm in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer von einer Überschreitung von zumindest 525.000 Euro ausging.

Nach Ansicht des Rechnungshofes (RH) betrugen die Wahlwerbungsausgaben der ÖVP für die Nationalratswahl 2019 zumindest 7,5 Millionen Euro und lagen somit um rund 525.000 Euro über der erlaubten Grenze von sieben Millionen.

RH rechnete Kurz'"Bergauf"-Tour ein

Der RH ging davon aus, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der sogenannten "Bergauf"-Tour mit Ex-VP-Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.

 

Die ÖVP selbst hat das zurückgewiesen. Gleichzeitig haben sie ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 aber deutlich nach oben korrigiert.

Nach oben korrigiert

Die ÖVP hatte zunächst die Wahlkampfkosten mit 5,6 Mio. Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der "Bergauf"-Tour und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei innerhalb der erlaubten sieben Millionen Euro.

Mehr zu den Entwicklungen rund um die Wahlkampfkosten und die ÖVP Bilanz lesen Sie hier:

ÖVP droht Strafe wegen überhöhter Wahlkampfkosten

ÖVP will Wahlkampfkosten 2019 eingehalten haben

 Zusätzlich hätten die beiden "Bergauf"-Touren im Juli und im August im Jahr 2019 laut UPTS mit 218.000 Euro als Wahlwerbungsausgaben berücksichtigt werden müssen.

Nicht bloß zur Funkaktionärsbetreuung

Der Senat habe keinen Zweifel daran, dass die beiden Veranstaltungen nicht bloß der Funktionärsbetreuung dienten, wie die ÖVP darlegte.

Die wenige Wochen vor der Nationalratswahl abgehaltenen Events seien als "wahlwerbungsrelevante Ereignisse" darauf ausgerichtet gewesen, "eine breite Öffentlichkeit anzusprechen". Damit liegen die Wahlkampfausgaben aber erst bei 6,85 Millionen Euro.

Die von der ÖVP an ihre Mitarbeiter nach der Nationalratswahl 2019 ausbezahlten "Wahlprämien" seien jedoch keine Aufwendungen für "spezifisch für die Wahlauseinandersetzung neu in den Personalstand aufgenommene Personen" gewesen.

Im Zusammenhang mit den Leistungszulagen für Mitarbeiter der VPNÖ konnte die ÖVP laut UPTS nachvollziehbar darstellen, dass deren Gewährung "auf einem seit Jahren etablierten System im Zusammenhang mit Landtags- und Gemeinderatswahlen in Niederösterreich beruht" und somit "keine spezifisch für die Nationalratswahl 2019 aufgewendeten Mittel darstellen".

Die Kosten für die Kabinettsmitarbeiter in Höhe von rund 80.000 Euro wurden nicht mehr näher untersucht, weil selbst mit ihrer Berücksichtigung die Sieben-Millionen-Grenze nicht überschritten worden wäre.

ÖVP will Entschuldigung

Die ÖVP wird sich dazu um 16:00 im Rahmen einer eigens einberufenen Pressekonferenz äußert. Der ÖVP-Bundesfinanzreferent Andreas Ottenschläger (ÖVP) sah dabei bösartiges Vorgehen bei der Opposition. Ottenschläger sprach wie vor ihm bereits ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker von Vorverurteilungen durch Medien und die Opposition. Er forderte nun eine Entschuldigung an die ÖVP und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).

Kurz: "Rufmord und Manipulation durch Medien"

Der damals verantowrtliche ÖVP-Chef Sebastian Kurz kommentierte die entscheidung auf Twitter: "Und schon wieder waren die Vorwürfe falsch. Ich bin wenig überrascht, dass sich auch der Vorwurf der Wahlkampfkosten-Überschreitung als falsch herausgestellt hat. Was wir erleben, ist immer derselbe Mechanismus: Es werden falsche Vorwürfe erhoben, diese werden hunderte Male in den Medien breitgetreten, und die Wahrheit kommt oftmals leider erst Jahre später ans Licht. Das Muster, die Bevölkerung laufend mit falschen Vorwürfen zu überschwemmen, ist nicht nur Rufmord, sondern eine permanente Manipulation der öffentlichen Meinung. Gottseidank werden wir solche Tage wie heute noch öfter erleben. Denn am Ende setzt sich immer die Wahrheit durch."

ÖVP beschuldigt SPÖ und FPÖ

Bei der Pressekonferenz am Mittwoch erhob die ÖVP neuerlich Vorwürfe, wonach vielmehr SPÖ und FPÖ Wahlkampfkostengrenzen überschritten hätten. Zudem suggerierte Ottenschläger, dass der Rechnungshof die ÖVP stärker unter Verdacht habe als andere Parteien.

Die Vorwürfe der ÖVP gegenüber SPÖ und FPÖ können Sie hier nachlesen: ÖVP zweifelt Wahlkampfkostenabrechung von SPÖ und FPÖ an

 Der RH wiederum nimmt die Entscheidung "zur Kenntnis", wie Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ: "Unsere Vorgangsweise ist stets sachlich begründet und wohl überlegt. Sie war es auch in diesem Fall. Dass unsere Ansicht nicht geteilt wurde, müssen wir akzeptieren, zumal für uns auch keine Berufungsmöglichkeit dagegen vorgesehen ist." Lediglich die Volkspartei hätte die Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

 

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