Warum Österreich wissentlich gegen den Staatsvertrag verstößt

Christian Stocker, Andreas Babler, Beate Meinl-Reisinger, Klaudia Tanner
Art. 13 des Staatsvertrags regelt eindeutig das Verbot von Spezialwaffen, wie gelenkten Geschossen. Genau solche hat das Bundesheer aber inzwischen in seinem Arsenal. Wie konnte es dazu kommen?

Die Republik feiert dieser Tage den Staatsvertrag, den Vertreter der Alliierten – USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien – am 15. Mai 1955 im Belvedere unterschrieben haben und letztlich den Abzug der Besatzungstruppen bis zum 25. Oktober 1955 regelte.

Der Vertrag beinhaltet etwa das Anschlussverbot an Deutschland, Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten, die Entnazifizierung und ein Demokratiegebot, aber eben auch diese Passage: „Österreich soll weder besitzen noch herstellen noch zu Versuchen verwenden: [...] c) irgendeine Art von selbstgetriebenen oder gelenkten Geschossen, Torpedos sowie Apparaten, die für deren Abschuß und Kontrolle dienen.“ 

Dieser Artikel 13 des Österreichischen Staatsvertrags von 1955 ist eindeutig. Sie untersagt dem Land den Besitz und die Nutzung von gelenkten Geschossen – also Raketen. Dieses Verbot war jahrzehntelang bindend und prägte die Verteidigungspolitik der Zweiten Republik. 

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