Von Van der Bellen abwärts: So viel verdienen Österreichs Spitzenpolitiker ab 2026
Christian Stocker und Alexander Van der Bellen.
Der Rechnungshof hat wie gesetzlich vorgesehen am Mittwoch den jährlichen Anpassungsfaktor für die Politikerbezüge veröffentlicht. Dieser aus der Inflationsrate ermittelte Wert beträgt für das Jahr 2026 2,7 Prozent. Die Basis der Berechnungen ist das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten – ab 1.Jänner 2026 sind das 10.630,90 Euro oder eben 100%.
Das Gesetz sagt weiter, dass alle anderen Bezüge im Verhältnis zum Abgeordnetengehalt stehen. Aber durch eine Serie von politischen Entscheidungen (Nulllohnrunden, Halb-Anpassungen etc.) laufen diese Gruppen nicht mehr alle am selben "Ausgangsbetrag".
Der Verfassungsausschuss hat Ende November 2025 einstimmig beschlossen, die Bezüge der Bundespolitiker auch 2026 nicht anzupassen. Das ist laut Parlamentskorrespondenz bereits die dritte Nulllohnrunde in Folge für die Spitzenfunktionen, und diesmal sind auch Abgeordnete und Bundesratsmitglieder umfasst. Der Gesetzentwurf wurde bereits mit den Stimmen aller fünf Parteien im Verfassungsausschuss des Nationalrats gebilligt und soll kommende Woche im Plenum beschlossen werden.
Und genau deshalb gibt es nun mehrere "Ausgangsbeträge" (I, II, III) und faktisch zwei verschiedene Basisgehälter im Bund.
Das heißt jetzt gibt es den Ausgangsbetrag 1,2 und 3:
- Den Ausgangsbetrag 2026 I mit 11.634,27 €, dieser ist die Basis für die Obergrenzen in Ländern und Gemeinden (§ 1 Abs. 1 BezBegrBVG).
- Der Ausgangsbetrag 2026 II mit 9.793,41 € ist die Basis für die obersten Organe des Bundes nach § 3 Abs. 1 Z 1–11 BBezG (Bundespräsident, Kanzler, Minister, Staatssekretäre, Rechnungshofpräsidentin, Volksanwaltschaft, NR-Präsidium, Klubobleute).
- Und der Ausgangsbetrag 2026 III mit 10.630,88 € ist die Basis für die § 3 Abs. 1 Z 12–17 BBezG (Mitglieder des Nationalrats, Bundesrats, von Österreich entsandte EU-Abgeordnete…).
Die Gehälter im Bund
Für die obersten Organe des Bundes rechnet der Rechnungshof mit dem niedrigeren Ausgangsbetrag 2026 II = 9.793,41 €:
- Bundespräsident – 280 % → 27.421,50 €
- Bundeskanzler – 250 % → 24.483,50 €
- Vizekanzler (mit Ressort) – 220 % → 21.545,50 €
- Nationalratspräsident – 210 % → 20.566,20 €
- Minister – 200 % → 19.586,80 €
Bezug für Abgeordnete im Bund
Diese beziehen sich auf den Ausgangsbetrag III:
- Mitglied des Nationalrates – 100 % → 10.630,90 €
- EU-Abgeordneter – 100 % → 10.630,90 €
- Präsident des Bundesrates – 100 % → 10.630,90 €
- Mitglied des Bundesrates – 50 % → 5.315,40 € usw.
- Landeshauptmann – 200 % → 23.268,50 €
- Landeshauptmann-Stv. – 190 % → 22.105,10 €
- Mitglied der Landesregierung – 180 % → 20.941,70 €
- Landtagsabgeordneter – 80 % → 9.307,40 €
Und in den Länder ist die Basis der Ausgangsbetrag i mit 11.634,27 €:
- Landeshauptmann – 200 % → 23.268,50 €
- Landeshauptmann-Stv. – 190 % → 22.105,10 €
- Mitglied der Landesregierung – 180 % → 20.941,70 €
- Landtagsabgeordneter – 80 % → 9.307,40 €
Nulllohnrunde in acht Bundesländern
Allerdings haben auch acht der neun Bundesländer fürs kommende Jahr eine Nulllohnrunde für die Spitzenpolitik angekündigt. Einen anderen Weg geht nur Oberösterreich, wo die Politikerbezüge ab Juli um 3,3 Prozent erhöht werden sollen. Begründet wurde das damit, dass die Politikergehälter in Oberösterreich wie in vielen anderen Bundesländern unter der Bezügeobergrenze liegen und man bei der Selbstentwertung des Politikerberufs nicht mitmache.
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