Österreich an Innovationsspitze: Forschungsgelder bleiben Streitpunkt

Auch "Corona Forschung" ist ein Thema
Neues Finanzierungsgesetz: Künftig bessere Dreijahresverträge, aber Budgetfrage für die kommenden Jahre ungeklärt

Schon im Vorjahr, also noch lange vor Corona, gab es ein „Forschungsrahmengesetz“. Die damals einhellige Kritik der involvierten Institutionen: es fehlt der konkrete Finanzierungspfad, also im Voraus für eine gewisse Periode fixierte Jahresbudgets samt nötiger Steigerungsraten.

Exakt diese Kritik kommt auch jetzt wieder am türkis-grünen „Forschungsfinanzierungsgesetz“. Wieder fehlt ein Finanzierungspfad ab 2021. Bis Jahresende gibt sich die Regierung dafür Zeit. Der im Herbst nach zwei Perioden ausscheidende Chef des Forschungsrats, Hannes Androsch, spricht wenig begeistert von einem „Forschungs-Nicht-Finanzierungsgesetz“.

Bessere Planbarkeit

Aber, auch das ist klar: Abseits der fehlenden Budgetsteigerungen hat das neue Gesetz auch seine Vorteile. Das sieht auch der Forschungsrat unter Androsch und seinem Stellvertreter, Genetiker Markus Hengstschläger, so. Begrüßt wird das im Gesetz enthaltene Bekenntnis, „eine langfristige budgetäre Planungssicherheit zu gewährleisten“. Das soll vor allem mit neuen Dreijahresverträgen ab dem kommenden Jahr umgesetzt werden. Ebenso positiv bewertet man „die vorgesehene wachstumsorientierte Finanzierung und das Kürzungsverbot der vereinbarten Budgets innerhalb der Finanzierungsperiode“.

Doch die Debatte ums Geld will nicht verstummen, selbst bei jenen nicht, die das Gesetz ausdrücklich als positiven Schritt in die richtige Richtung loben. Das sind etwa die Industriellenvereinigung oder der für die Grundlagenforschung zuständige Wissenschaftsfonds FWF.

Sieben Prozent Plus?

FWF-Präsident Klement Tockner erinnert die Bundesregierung an ihr Ziel, Österreich an die führenden Innovationsnationen in Europa heranzuführen. „Um hier aufholen und Österreich im wissenschaftlichen Spitzenfeld halten zu können, wird ein Wachstumspfad von zumindest sieben Prozent pro Jahr notwendig sein“, sagt Tockner.

Oder nur vier Prozent?

In den Empfehlungen des Forschungsrates an die Bundesregierung liest sich das nicht ganz so dramatisch. Empfohlen wird hier eine jährliche Steigerungsrate bei den öffentlichen Mitteln für Forschung & Entwicklung von vier Prozent. Das bedeutet im Durchschnitt der Jahre bis 2030, dass ungefähr 170 Millionen Euro jährlich und zusätzlich aufgewendet werden müssten.

Bei einem Auftritt mit Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, Umweltministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sagte Anton Zeilinger, Präsident der Akademie der Wissenschaften, man müsse das neue Gesetz als „wunderbaren Ausgangspunkt“ nun „mit Fleisch füllen“. Zeilinger plädiert für einen Budgetzuwachs von rund sieben Prozent jährlich in den nächsten zehn Jahren.

Faßmann ist zuversichtlich, dass jedem Akteur auch bewusst sei, dass man „nicht unendlich viel fordern“ könne: „Das Wachstum muss verantwortungsvoll sein.“ „Wir wollen unbürokratischer sein“ und „Schlaufen herausnehmen“, betonte Schramböck – etwa durch beschleunigte Antragsabwicklungen.

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