ÖVP will Bargeld in Verfassung verankern

Bargeld bleibt beliebt.
Die ÖVP greift mit ihrem Vorschlag, das Recht auf Bargeld abzusichern, einen FPÖ-Antrag von Anfang Juli auf.

Nach FPÖ-Vorstoß. „Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben. Wir wollen diese Grundbedingung auch als ein Grundrecht in der österreichischen Verfassung verankern“, sagt Ex-Kanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz.

Grundrecht auf Scheine und Münzen

Erst Ende Juli haben die Freiheitlichen den Schutz des Bargeldes zur blauen Koalitionsbedingung erhoben. Sie wettern seit geraumer Zeit  gegen das Ziel der „europäischen Eliten vom gläsernen Menschen.“  Als Beleg für die Entwicklung hin zu einer bargeldlosen Welt  verweisen die Blauen auf die Abschaffung des Bankgeheimnisses (2016) sowie das Ende der 500-Euro-Banknote in diesem Jahr.

Nun bezieht auch Wahlkämpfer Sebastian Kurz im Kampf gegen den rein elektronischen Zahlungsverkehr Stellung – und argumentiert dabei ähnlich wie die FPÖ.

 Der Einsatz von Bargeld sei aufgrund der fortschreitenden  Digitalisierung „immer mehr in Gefahr“, heißt es da. Und weiter: „Viele Menschen fühlen sich unwohl, wenn sie immer mehr zum gläsernen Menschen werden.“ Das will die ÖVP nun mit einer Verfassungsbestimmung ein für alle Mal verhindern.

Gewährleistet werden sollen dabei laut ÖVP drei Punkte: der Besitz von Bargeld zu Hause, um für mögliche Bankenkrisen gerüstet zu sein; die Bezahlung mit Bargeld in Geschäften, um auch weiterhin selbst darüber zu entscheiden, wer über das Kaufverhalten Bescheid weiß, sowie die Sicherstellung eines Geldsystems, das nicht ausschließlich auf digitalen Werten beruht, sondern auch einen gewissen materiellen Wert hat. 

In einer neuen Bundesregierung soll daher eine Verfassungsbestimmung ausgearbeitet werden, die das Bargeld-Grundrecht der Bürger schützt und europarechtskonform ist.

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