Neue Einreisebestimmungen für Menschen im Ausland

STEIERMARK: GRENZÖFFNUNG / AUFHEBUNG DER EINREISEBESCHRÄNKUNGEN AN DER GRENZE ZU SLOWENIEN
Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun unter anderem verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig.

Die neuen, strengeren Einreisebestimmungen für Österreicher sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden hatten, gelten ab heute, Donnerstag. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig.

Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen.

Ausnahmen für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten

Keinesfalls verlassen können die Quarantäne Drittstaatsangehörige - und zwar auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, außer wenn sie über ein Schengen-Land einreisen. Weitere Ausnahmen gibt es für Drittstaatsangehörige, nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten.

Die Übergangsfrist bis Donnerstag für diese verschärften Einreisebestimmungen galt nur für alle Österreicher und Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die sich schon vor der Kundmachung der Verordnung im Ausland befunden hatten. Für alle anderen sind die neuen Regelungen bereits seit Montag in Kraft, weil mit diesem Tag die neue Einreiseverordnung in Kraft getreten ist.

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