Nationalratswahl kostet rund 20 Millionen Euro

Oberbürgermeisterwahl in Köln
Der Bund wendet für die Wahl rund 10 Millionen auf. Gemeinden müssen ebenso viel aus eigener Tasche bezahlen.

Rund zehn Millionen Euro kostet die Nationalratswahl am 29. September den Bund. Gemeinden und Städte - die viel zur Abwicklung beitragen - bekommen vom Bund zwar fast 5,4 Millionen Euro Pauschalentschädigung. Nach Angaben des Gemeindebundes müssen sie aber weitere zehn Millionen aus eigener Tasche zahlen. In Summe kostet die wegen "Ibizagate" ausgerufene Neuwahl also rund 20 Millionen Euro.

Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, geht von zwei Millionen Euro an Druckkosten für Bund und Länder aus - für die Herstellung von Stimmzetteln, Wahlkarten und Infomaterial. Dazu kommen 2,2 Millionen Euro Portokosten. Die Briefwahl ist für die Wähler ja kostenlos, der Bund trägt das Porto. Damit auch knapp (bis Samstagfrüh) eingeworfene Briefwahlstimmen rechtzeitig bei den Bezirkswahlbehörden landen, überweist der Bund der Post weitere 0,525 Millionen Euro für die "Samstagsentleerung" der Briefkästen.

Zu diesen 4,725 Mio. Euro kommt für den Bund noch die Pauschalentschädigung, die er laut Nationalratswahlordnung den Gemeinden überweisen muss. 2017 wurde sie auf 0,84 Euro pro Wahlberechtigtem angehoben - das macht bei heuer 6,394.201 Wahlberechtigten 5.371.128,84 Euro.

Tatsächlich kostet eine Bundeswahl die Städte und Gemeinden - nach Angaben des Gemeindebundes - aber 15 bis 16 Millionen Euro. Der Bund ersetzt somit rund ein Drittel der Kosten - also ziemlich genau das, was vor der Wahlrechts-Novelle bis 2003 gesetzlich geboten war (Druckkosten plus ein Drittel der sonstigen Kosten). Der Gemeindebund ist jedoch der Meinung, dass "voller Ersatz" angebracht wäre, "wenn der Bund bundesweite Wahlen ausruft".

12.400 Wahlbehörden 

Für die Leitung und Durchführung von Wahlen sind in Österreich eigene Behörden zuständig - die Wahlbehörden. Auch jedes Wahllokal gilt als Wahlbehörde, daher ist deren Zahl sehr groß: Rund 12.400 gibt es - auf Ebene der Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke, Länder und im Bund. Sie werden vor jeder Nationalratswahl neu gebildet und besorgen dann auch andere Wahlen und Abstimmungen.

Zusammengesetzt sind die Wahlbehörden jeweils aus einem Vorsitzenden (Innenminister, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann, Bürgermeister bzw. deren Vertreter) und mehreren Beisitzern (Bund 17, Land, Bezirk und Gemeinden neun, Sprengel drei). Die Beisitzer entsenden die politischen Parteien, entsprechend ihrer Stärke bei der vorigen Nationalratswahl. Im Bund sind zwei der 17 Beisitzer Richter.

Jede Wahlbehörde hat ihre eigenen Aufgaben. An der Spitze steht die im Innenministerium angesiedelte Bundeswahlbehörde, sie führt die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Bei der Nationalratswahl nimmt sie die Bundeswahlvorschläge entgegen und überprüft die Landeswahlvorschläge hinsichtlich (verbotener) Doppelkandidaturen. Am Wahlsonntag ermittelt sie zentral die Ergebnisse, verteilt Mandate, stellt das vorläufige Endergebnis und schließlich auch das endgültige Endergebnis fest.

Die neun Landeswahlbehörden sind für die Stimmzettel zuständig: Sie nehmen die Landeswahlvorschläge entgegen, überprüfen sie, entscheiden über Reihenfolge und Bezeichnung und lassen dann die Stimmzettel drucken. Am Wahlsonntag zählen sie die Wahlkarten aus und leiten die Ergebnisse an die Bundeswahlbehörde weiter. Am Montag sammeln sie die Briefwahl-Ergebnisse und leiten sie weiter. Am Donnerstag nach der Wahl zählen die Landeswahlbehörden selbst aus - nämlich die Wahlkarten und (am Sonntag abgegebene) Briefwahlstimmen aus fremden Regionalwahlkreisen.

Die 116 Bezirkswahlbehörden sind - wie man spätestens seit der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016 durch den VfGH weiß - für die Auszählung der Briefwahlstimmen zuständig. Dafür müssen sie auch bei der Nationalratswahl am Montag um 9.00 Uhr zusammentreten. Am Wahlsonntag ermitteln sie aufgrund der Meldungen der Gemeinden die Bezirksergebnisse und leiten sie weiter.

2.095 Gemeindewahlbehörden informieren im Vorfeld der Wahl, legen die Wählerverzeichnisse auf und organisieren den Wahlsonntag: Sie bestimmen die Wahlzeiten, Wahllokale, Verbotszonen etc. Am Wahlsonntag ermitteln sie die Gemeindewahlergebnisse. In kleineren Gemeinden sind sie auch "örtliche Wahlbehörden", d.h. Wahllokale.

In größeren Gemeinden werden Wahlsprengel gebildet, in denen jeweils eine Sprengelwahlbehörde die Stimmabgabe im Wahllokal betreut. Zwischen 300 und 700 Wahlberechtigte kommen auf eine "örtliche Wahlbehörde".

Die Sprengelwahlbehörden sind zwar kleiner (ein Vorsitzender und drei Beisitzer sowie nicht stimmberechtigte Vertrauenspersonen der Parteien), aber ihre Anzahl ist groß: An die 10.200 Wahllokale gibt es. Dazu kommen noch die "fliegenden" Wahlbehörden, die Bettlägerigen oder Inhaftierten in Wohnungen, Spitäler oder Gefängnissen die Stimmabgabe ermöglichen. Ihre Anzahl hängt davon ab, wie viele Wahlberechtigte diesen Service anfordern.

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