Letzte Parlamentssitzung vor der Wahl von Flutkatastrophe überschattet
Auch die heutige letzte reguläre Sitzung des Nationalrats vor der Wahl am 29. September wird von der Hochwasserkatastrophe überschattet. Gleich mehrere Parteien bringen kurzfristig Anträge zum Thema ein.
Die SPÖ wird einen Freistellungsanspruch für ehrenamtliche Helfer fordern sowie eine Klarstellung, dass Betroffene am nächsten Tag nicht zur Arbeit gehen müssen.
Die FPÖ fordert wiederum einen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung in Form einer Sorfortzahlung für Unwetter-Opfer.
Abseits des alles bestimmenden Themas werden sich SPÖ und Neos die Finanzpolitik der Bundesregierung vornehmen – angesichts des dringlichen Sanierungsbedarfs des Budgets. Beide fordern von dem scheidenden Finanzminister und künftigen EU-Kommissar Magnus Brunner (ÖVP) einen Kassensturz.
Pensionen
Auf dem Programm stehen weiters Details zur geplanten Pensionserhöhung. Vereinbart werden soll etwa eine Einschränkung, dass bei besonders hohen Pensionen ein Deckel von 279 Euro eingezogen wird.
Ferner wird das Aussetzen der Aliquotierung der Pensionserhöhungen um ein weiteres Jahr verlängert. Dabei geht es darum, dass an sich vorgesehen wäre, dass das Pensionsplus im ersten Ruhestandsjahr umso geringer ausfällt, je später man im Jahr die Pension antritt. Ebenfalls verlängert wird die Schutzklausel, die Neupensionisten vor Inflationsverlusten bewahren soll. Ob diese Materie die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erhält, ist noch offen. Dafür müssten SPÖ oder FPÖ noch ihre Zustimmung geben.
Kalte Progression
Weiters sind Beschlüsse dazu geplant, wie das zurückgehaltene Drittel der „kalten Progression“ verteilt wird. Gemeint ist damit die schleichende Steuererhöhung, die mit Anfang 2003 abgeschafft wurde.
Beim aktuellen Beschluss geht es um eine Summe von rund 651 Millionen Euro. Über dem Inflationswert angehoben werden die Steuertarifstufen mit Ausnahme der Höchststufe. Damit fällt man erst später in höhere Steuerklassen. Konkret wird die Grenze um 3,83 statt um 3,33 Prozent erhöht.
Zudem werden sämtliche Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung zur Gänze an die Jahresinflation von fünf Prozent angepasst.
Ferner soll das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent und die für die Umsatzsteuerbefreiung maßgebliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 steigen. Einkommensschwache Familien werden über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von 60 Euro pro Kind (bis 18) erhalten, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag haben.
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