Nationalfonds: Rosenkranz "tritt zur Seite", Opferorganisationen sind am Zug

Für Außenstehende geht es um Nuancen, um Kleinigkeiten. Doch genau an diesen hängt sie mittlerweile, die Causa Rosenkranz - und so muss man die Angelegenheit wohl nennen. Am Freitag ließ Nationalratspräsident Walter Rosenkranz über Dritte bzw. in einem Interview mit der Krone wissen, er wolle im Nationalfonds "zur Seite" treten und sich "gesamthaft" vertreten lassen; am Abend äußerte er sich dann auch persönlich im Internet.
Wie berichtet, geht es darum, dass die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) und andere Opferverbände erhebliche Probleme mit Rosenkranz als Person haben, weil sich dieser nicht oder nur mangelhaft von rechtstrechtem und antisemitischem Gedankengut abgrenze. Die Konsequenz: So lange der Nationalratspräsident Kuratoriumschef im Nationalfonds sei, will man an keinen Sitzungen des Fonds teilnehmen.
Er könne gar nicht zurücktreten, das Gesetz sehe das nicht vor, hat sich der Freiheitliche bislang verteidigt.
Als Reaktion haben alle Parlamentsparteien - die FPÖ ausgenommen - vor kurzem im Nationalrat ein Verfassungsgesetz beschlossen, das zweierlei ermöglicht: Den freiwilligen, dauerhaften Rückzug des Nationalratspräsidenten aus dem Fonds; und - quasi als zweite Stufe - eine mögliche Ersatz- bzw. Abwahl im Parlament.
Am Donnerstag hat der Bundesrat das entsprechende Verfassungsgesetz bestätigt, es tritt also demnächst in Kraft. Und damit ist auch der Nationalratspräsident in der Pflicht, sich zu erklären. Wird er dem Wunsch der IKG und anderer entsprechen?
Gegenüber dem KURIER bestätigt man im Büro Rosenkranz, dass sich der Nationalratspräsident "gesamthaft" vertreten lassen wolle. Am Abend äußerte sich der Nationalratspräsident dann via Instagram: „Der Nationalfonds muss funktionieren.“ Und damit dies gewährleistet sei, werde er den Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner bitten, „alle Sitzungen des Nationalfonds zu leiten“. Überhaupt werde er „alles, was nach außen tritt und sichtbar ist“, an Haubner übertragen.
Den Vorsitz in der internen Leitung, bei wirtschaftlichen Fragen, etc. werde er in Abstimmung mit dem Präsidium erledigen. Denn: „Ich bin von meiner Visitenkarte Vorsitzender des Nationalfonds.“
Dieser Kompromiss solle die Arbeit des Fonds ermöglichen und zeigen, dass er, Rosenkranz, auf Menschen zugehe.
Dass die Freiheitlichen sich, respektive Rosenkranz, als Opfer sehen, hat am Freitag Justizsprecher Harald Stefan mit einer schriftlichen Erklärung bestätigt.
Der Freiheitliche bezeichnete das Verfassungsgesetz, mit dem Rosenkranz juristisch der Rückzug ermöglicht wird, als "Anlassgesetzgebung", die "genug Schaden" angerichtet habe und die "kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur" sei.
Ungeachtet dieser Selbsteinschätzung ist die entscheidende Frage eine andere, nämlich: Wie gehen die Opferorganisationen und die IKG mit der Situation um? Reicht ihnen der Schritt?
Offiziell äußerte sich die IKG am Freitag nicht zu der Frage. Und das liegt wohl - auch - daran, dass unklar ist, was Rosenkranz am Ende tut.
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