Nach Veto im Bundesrat: SPÖ pocht auf Änderungen bei Corona-Gesetzen

Nach Veto im Bundesrat: SPÖ pocht auf Änderungen bei Corona-Gesetzen
Am Mittwoch dürften ÖVP und Grüne im Nationalrat die abgelehnten Corona-Gesetze mit Beharrungsbeschluss durchdrücken. SPÖ bringt weitere Anträge ein.

Die SPÖ pocht auf Änderung der vier im Bundesrat mit SPÖ-FPÖ-Mehrheit zurückgewiesenen Corona-Gesetzespakete. Seine Fraktion werde vor dem für Mittwoch im Nationalrat erwarteten türkis-grünen Beharrungsbeschluss im Verfassungsausschuss am heutigen Montagnachmittag entsprechende Anträge einbringen, kündigte SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried am Vormittag auf einer Pressekonferenz an.

Scharfe Kritik übte er an den Aussagen von Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer, die der Opposition wegen deren Veto einen „zynischen Sabotageakt“ vorgeworfen hatte.

"Drüberfahrer-Mentalität"

„Es ist kein zynischer Sabotageakt, wenn ein Bundesrat aus inhaltlichen Gründen einem Gesetz, das im Nationalrat eine Mehrheit gefunden hat, nicht zustimmt“, sagte er. „Nein, es ist vielmehr ein zynischer Sabotageakt, wenn man glaubt, durch eine Drüberfahrer-Mentalität und durch öffentlichen Druck in Nationalrat und Bundesrat Gehorsam hineinprügeln zu müssen.“

Erneut kritisierte er die mangelnde Begutachtung von Gesetzen, dies sei „kein anständiger Umgang mit Parlamentarismus“. Das Veto im Bundesrat sei „legitim und vor allem inhaltlich notwendig“ gewesen, betonte er.

So wies Leichtfried noch einmal auf die Kritik am Epidemiegesetz hin - vor allem die Möglichkeit, bestimmte Personengruppen von Veranstaltungen bzw. Versammlungen auszuschließen ist der Opposition ja ein Dorn im Auge. „Es gibt keine Klarheit, keine Transparenz und noch immer ernste Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit“, sagte der SP-Klubvize.

Er warnte davor, dass das Gesetz es etwa ermöglichen würde, Betriebsräte von Betriebsversammlung auszuschließen. „Wir geben der Regierung die Chance, ein rechtstechnisch schlechtes Gesetz zu verbessern bzw. in seiner Wirksamkeit zu begrenzen.“

SPÖ fordert "ordentliche Begutachtung"

Bei der ebenfalls beeinspruchten Novelle des Freiwilligengesetzes, mit der u.a. 600.000 Euro für freiwilliges Engagement aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds freigesetzt werden, untermauerte Leichtfried die Kritik, es sei zu unklar, wohin das Geld fließen könnte.

Zum Covid-19-Paket, das u.a. Änderungen bei Verwaltungsverfahren zur Einschränkung des direkten Parteienverkehrs vorsieht, sagte Leichtfried, es sei wichtig, „dass es weiter das Recht auf persönlichen Kontakt mit den Behörden gibt“. Denn es gebe noch immer „genügend Gegenden, wo das Internet nicht gut funktioniert“.

„Wir wollen, dass ordentliche Gesetzgebung gemacht wird, dass ordentlich begutachtet wird, wir wollen vor allem gegen das Niedermachen und Verächtlichmachen der parlamentarischen Demokratie auftreten. Dieses Verächtlichmachen haben die Menschen in ihrer Geschichte schon ein paar Mal erlebt. Das wird es mit SPÖ nicht geben“, sagte Leichtfried.

Das Veto gegen die vier Gesetzespakete war am vergangenen Montag im Bundesrat erfolgt, in dem SPÖ und FPÖ eine Mehrheit haben.

Beeinsprucht wurden neben den neuen Bestimmungen im Epidemiegesetz, den Änderungen bei Verwaltungsverfahren und dem Freiwilligengesetz auch ein Finanz-Paket, konkret die Zuweisung von 650 Millionen Euro an den von der Europäischen Investitionsbank in der Coronakrise errichteten Garantiefonds sowie die Ermächtigung des Finanzministers, Bundeshaftungen bis 720 Millionen Euro für die Unterstützung der Kurzarbeit auf EU-Ebene zu übernehmen.

Bei Beharrung aber keine Änderungen möglich

Wie erfolgreich die SPÖ mit ihren Anträgen sein wird, ist aber fraglich: Wenn der Nationalrat am Mittwoch die zuletzt im Bundesrat hängen gebliebenen Coronagesetze ein zweites Mal beschließt, werden keine Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen mehr möglich sein. Denn nur wenn die Gesetzesbeschlüsse exakt in der ursprünglichen Form wiederholt werden, ist es mit dem Beharrungsbeschluss getan.

Das heißt, selbst wenn die Koalition von selbst auf die Idee käme, dass doch Verbesserungen nötig wären, könnten sie diese nicht im Schnellverfahren durchsetzen, sondern es müsste das Gesetz in den zuständigen Ausschuss rückverwiesen werden. Danach würde das Prozedere wieder zu laufen beginnen mit der neuerlichen Möglichkeit für den Bundesrat Einspruch zu erheben.

Im konkreten Fall waren ja vier Coronagesetze in der Länderkammer an der rot-blauen Mehrheit gescheitert. Indem SPÖ und FPÖ aktiv einen Einspruch gegen die Materien eingelegt haben, ist es nun schon nach kurzem möglich, die Gesetze per Beharrungsbeschluss durchzudrücken.

Wie der Bundesrat anders hätte agieren können

Hätten Sozialdemokraten und Freiheitliche eine längere Blockade vorgehabt, hätten sie keinen Einspruch erheben dürfen, denn dann wäre die achtwöchige Frist, die dem Bundesrat zur Bewertung bleibt, einfach weiter gelaufen. Wäre bis dahin kein Einspruch erhoben worden, wäre das jeweilige Gesetz automatisch im Bundesgesetzblatt erschienen, wie Geschäftsordnungsexperte Werner Zögernitz auf Anfrage der APA erläutert.

Wenn man es darauf anlegen würde, könnte eine Bundesratsmehrheit einen Beschluss sogar noch länger blockieren - dann nämlich wenn kurz vor Ende der Acht-Wochen-Frist noch eine Sondersitzung der Länderkammer einberufen und dort Einspruch erhoben wird. Da es danach wieder etwas Zeit braucht, bis der Nationalrat zum Beharrungsbeschluss zusammentritt, könnte man die Verzögerung auf rund neun Wochen ausdehnen.

Dies alles ist freilich allenfalls Zukunftsmusik. Da die vier Coronagesetze, unter anderem die Änderung beim Epidemiengesetz, ja schon vom Bundesrat beeinsprucht sind und die Koalition keine Änderungen mehr plant, werden sie am Mittwoch vom Nationalrat einfach ein zweites Mal beschlossen und können danach in Kraft treten.

Ein absolutes Vetorecht hat der Bundesrat nämlich nur bei ausgewählten Materien, etwa bei Verfassungsgesetzen oder Bestimmungen, durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden. Erstmals war so ein absolutes Veto bei einer Ökostromnovelle im Vorjahr eingelegt worden. Ebenfalls 2019 in der Länderkammer gescheitert war eine Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung.

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