Plakolm will Mutterschutz nach Fehlgeburten ermöglichen

PK "SOZIALHILFE NEU": PLAKOLM/SCHUMANN
Deutschland hat erst im Juni Mutterschutz und Kündigungsschutz nach Fehlgeburten in Gesetz gegossen. Plakolm will nachziehen, Schuhmann skeptisch.

Zusammenfassung

  • Familienministerin Plakolm zeigt sich offen für Mutterschutz und erweiterten Kündigungsschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche, nach deutschem Vorbild.
  • Das Familienministerium betont, dass in Österreich bereits ein sofortiger Kündigungs- und Entlassungsschutz nach Fehlgeburten unabhängig von der Schwangerschaftswoche besteht.
  • Krankschreibungen nach Fehlgeburten sind in Österreich auch ohne Angabe einer Diagnose möglich, Gespräche mit dem Arbeits- und Sozialministerium sind geplant.

Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) möchte, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, in Mutterschutz gehen können und vor Kündigung geschützt sind, berichtet die Presse am Dienstag. 

In einem offenen Brief forderte jüngst die Bürgerinitiative Mut zeigen Anspruch auf Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche und einen erweiterten Kündigungsschutz für Betroffene. 

Vorbild Deutschland

Als Vorbild dafür dient eine Gesetzesänderung aus Deutschland. Seit Juni dieses Jahres haben Frauen, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, Anspruch auf Mutterschutz. Zuvor galt dies nur für Frauen, die entbunden haben. Frauen, die weiterarbeiten möchten, könnten das auf ausdrücklichen Wunsch tun, heißt es in der Presse

Gegenüber der Presse zeigte sich Plakolm "offen", das Gesetz hierzulande entsprechend zu ändern. "Noch immer ist es ein Tabuthema, wenn man ein Kind verliert, wenn ein Kind viel zu früh stirbt", sagt sie gegenüber dem Blatt. Es sei aber wichtig, dass betroffene Eltern, Begleitung Schutz und rechtliche Absicherung hätten. Sie nehme die Forderungen der Initiative daher "sehr ernst". 

Das Familienministerium wolle nun Gespräche mit dem zuständigen Arbeits- und Sozialministerium von SPÖ-Ministerin Korinna Schumann aufnehmen, in dessen Kompetenz die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Regelungen liegen. Das Familienministerium sei nur für die Auszahlung des Wochengeldes zuständig. 

Schuhmann: Deutsche Regeln nicht mit Österreich vergleichbar

Das Familienministerium kritisiert in der Presse eine Umlegung des deutschen Modells auf die österreichische Gesetzeslage: "Ein direkter Vergleich der deutschen und österreichischen Rechtslage ist in diesem Zusammenhang nur im Detail geboten: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, unterliegen in Österreich einem sofortigen Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche die Fehlgeburt eintritt. In Deutschland besteht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche hingegen gar kein Kündigungs- und Entlassungsschutz", so die Stellungnahme des Büros der Sozialministerin. 

Krankschreibung ohnehin möglich

Zudem sei es hierzulande ohnehin auch möglich, sich ohne Angabe einer Diagnose aufgrund der physischen und psychischen Belastung krankschreiben zu lassen, "sofern die Schwangerschaft noch nicht gemeldet wurde, erfährt daher der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nichts von der höchstpersönlichen Angelegenheit, die eine Fehlgeburt zweifelsohne darstellt", wird das Sozialministerium weiter zitiert. 

Im deutschen Modell, müsse der Arbeitgeber zwar Mutterschutz gewähren, allerdings dürfe er ein ärztliches Attest einfordern.

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