Mutterschutz für Sternenkindmamas: "Österreich wird bald nachziehen"

Monika Romaniewicz
Die Marchfelderin Monika Romaniewicz ist Juristin und setzt sich für Rechte von Müttern ein, die ihr Baby verloren haben.

Monika Romaniewicz ist Richterin, sie lebt mit ihrem Lebensgefährten und ihrer kleinen Tochter im Marchfeld und bringt wie viele Frauen Beruf und Familie unter einen Hut - an manchen Tagen ist das turbulenter als an anderen. 

Was sie noch mit vielen anderen Frauen teilt: Vor dem Familienglück durchlebte sie Schmerz und Trauer: Im Jahr 2022 musste sie ihren Sohn Alexander in der 20. Schwangerschaftswoche zur Welt bringen.

„Er hat nicht geschrien. Es war ganz still“, sagte sie damals über seine Geburt. Das Baby überlebte nicht und machte Romaniewicz zur Sternenkindmama.

Obwohl ihre eigene Mutter Hebamme ist, wusste die Juristin nicht, wohin sie sich nun wenden konnte. Sie hatte eine Geburt durchlebt, durfte aber kein Baby mit nach Hause nehmen. Anspruch auf Mutterschutz haben Frauen wie die Juristin nicht, denn das Kind hatte ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm. 

Gesetzesänderung für Sternchenmamas

Ein Umstand, den Romaniewicz nicht so hinnehmen wollte. Sie gründete die Initiative „Rechte für Sternchenmamas“ und tat sich mit anderen Organisationen zusammen, um eine Gesetzesänderung zu erwirken. 

Im Juni 2023 kam die Initiative ins Parlament, 2024 noch vor der Nationalratswahl, wurde einstimmig ein Maßnahmenpaket beschlossen. Seit 1. September 2024 hat eine Frau nach einer Fehlgeburt – ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche – nun Anspruch auf Hebammenbetreuung. „Darauf bin ich sehr stolz“, sagt die Richterin über einen ersten Schritt.

In Deutschland haben Frauen nach einer Fehlgeburt seit 1. Juni 2025 Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz. Auch das ist für Romaniewicz wichtig, denn sie ist sicher, dass "Österreich bald nachziehen wird". Beziehungsweise müssen wird. Entweder klären den Anspruch auf Mutterschutz die Gerichte oder das Parlament.

Verstaubte Judikatur: Urteilsspruch stammt aus dem Jahr 1979

Allerspätestens ab der 16. Woche soll es in Österreich Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten geben. Das ist das Hauptanliegen der 41-Jährigen. Worüber sie nur den Kopf schütteln kann: Die aktuelle Judikatur in Österreich geht auf das Jahr 1979 zurück. 

Damals lautete ein Urteilsspruch des Oberste Gerichtshofs: Eine Fehlgeburt ist keine Entbindung, also gibt es keinen Anspruch auf Mutterschutz. „Diese Entscheidung wurde offenbar von männlichen Kollegen getroffen, die noch nie eine Geburt durchlebt haben“, ist die Richterin überzeugt.

Mittlerweile gibt es immerhin – je nach Bundesland – das Bestattungsrecht oder die Bestattungspflicht, denn vor dem Jahr 2004 wurden die toten Kinder einfach entsorgt; seit 2017 gibt es auch eine Sternchenurkunde und der Kündigungsschutz von vier Wochen wurde eingeführt.

Ärztliche Anordnung für Hebammenbetreuung

Ob eine Frau nach einer Fehlgeburt vor der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche die Betreuung durch eine Hebamme erhalten kann, sei vom Krankenhaus abhängig, weiß Romaniewicz. 

Manche werden gleich nach Hause geschickt. Doch es brauche eine ärztliche Anordnung für die Hebammenbetreuung. „Ansonsten droht der Hebamme eine Verwaltungsstrafe“, weiß die Juristin. „Es braucht zudem eine einheitliche Vorgehensweise in den Krankenhäusern“, fordert die 41-Jährige.

Was sie sich für die Mütter wünscht? „Mehr Sichtbarkeit sowie Einfühlungsvermögen von außen. Und auch mehr Interesse vom medizinischen – männlichen – Fachpersonal für dieses Thema.“ Denn, wenn die Richterin Vorträge vor Medizinern oder Gesundheitspersonal zum Thema Fehlgeburt und Mutterschutz, dann blickt sie ausschließlich in Gesichter von Frauen.

Kommentare