Mutmaßlicher Spion: Staatsanwalt hält Flucht weiter für möglich

Über eine Verhängung der U-Haft soll am Dienstag entschieden werden
Der pensionierte Bundesheer-Oberst wurde nur angewiesen, „jeglichen Kontakt mit fremden Geheimdiensten zu unterlassen“.

Der pensionierte Bundesheer-Oberst Martin M. ist wieder auf freiem Fuß. Das Landesgericht Salzburg sieht zwar einen „dringenden Tatverdacht“, allerdings gibt man sich mit Auflagen zufrieden. So wurde der 70-Jährige angewiesen, „jeglichen Kontakt mit fremden Geheimdiensten zu unterlassen“. Außerdem musste er seinen Reisepass abgeben.

„Fluchtgefahr ist nicht gegeben, weil der Beschuldigte in Österreich sozial bestens integriert ist, seit 1987 einen fixen Wohnsitz im Inland hat und bisher nicht geflüchtet ist, obwohl er seit zwei Monaten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hat“, teilte Richter Peter Egger mit.

Die Staatsanwaltschaft legte bereits kurz daraufhin Beschwerde dagegen ein. Die Abnahme des Reisepasses sei kein Hindernisgrund für eine mögliche Flucht. Nun liegt der Ball beim Oberlandesgericht Linz, das in den nächsten Tagen entscheiden soll. Dann müsste M. erneut festgenommen werden.

Wie vergangene Woche berichtet, dürfte der Oberst vom britischen Geheimdienst enttarnt worden sein. Zuvor soll der Mann 26 Jahre laut russischen Medien unter dem Führungsoffizier „Yuri“ für Russland gedient haben. Es sollen Informationen über die Eurofighter, über Migrationsbewegungen bis hin zur Punschkrapfen-Vorliebe von Generälen dabei gewesen sein. Insgesamt sollen M. dafür 300.000 Euro bezahlt worden sein – das wären rund 1500 Euro monatlich.

Offiziell wurde in Österreich seit September gegen ihn ermittelt. Martin M. fiel innerhalb des Heers kaum auf, wichtigen Entscheidungsträgern war sein Name bis dahin unbekannt – er wurde sogar als „U-Boot“ bezeichnet. Tatsächlich arbeitete der Oberst in der Abteilung für Strukturplanung.

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