Moser mahnt bei Asyl-Causa: Sicherungshaft "äußerst sensibel"

Justizminister Josef Moser
Es brauche klare Bestimmungen mit konkreten Verdachtsmomenten und klar definierten Straftatbeständen.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat sich am Donnerstagabend im ZiB2-Interview nicht wirklich in die Karten schauen lassen. Er lehnt den Vorschlag des Innenministers für eine "Sicherungshaft" für Asylwerber zwar nicht ab. Aber er wies darauf hin, dass ein solcher Freiheitsentzug "äußerst sensibel" wäre. Um der Menschenrechtskonvention zu genügen und Willkür zu verhindern, bräuchte man klare Bestimmungen mit konkreten Verdachtsmomenten und klar definierten Straftatbeständen.

Justizminister Moser zur Sicherungshaft

Moser wartet auf Kickls konkrete Vorschläge

In der Europäischen Menschenrechtskonvention gebe es auch Gründe, nach denen man eine präventive Haft durchführen kann. Jedenfalls wäre sie nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat ausgeführt werden soll. Allein der Antrag auf Asyl reiche jedenfalls nicht. Moser wartet jetzt einmal, was das Innenministerium vorlegt - und dies werde das Justizministerium dann auch verfassungsrechtlich beurteilen.

IS-Kämpfer: Justiz muss reagieren, wenn Österreicher Straftat begehen

In der Frage der Rücknahme von IS-Kämpfern verwies Moser darauf, dass die Justiz reagieren müsse, wenn Österreicher eine Straftat begehen. Und Terrorismus bzw. Massenvernichtung seien Offizialdelikte, da müsse die Justiz Maßnahmen setzen. Wenn ein Internationaler Haftbefehl vorliegt und der Aufenthalt bekannt ist, müsse man solche Straftäter ins Land holen, um hier das Strafverfahren gegen sie durchzuführen. Derzeit gebe es Terrorismus-Verfahren gegen 63 Straftäter.

Kritik an Sicherungshaft

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