Leichtfried zu Messengerüberwachung: "Maximal 35 Fälle im Jahr"

PK SPÖ "WAHRHEITSPFLICHT IN AUSSCHÜSSEN": LEICHTFRIED
Der Staatssekretär erklärte im Gespräch: "Ohne richterliche Bewilligung geht gar nichts."

Zusammenfassung

  • Jörg Leichtfried erklärt, dass der Entwurf zur Messengerüberwachung auf gezielte Überwachung bei Terrorverdacht abzielt und Verbesserungen für Verfassungskonformität eingebaut wurden.
  • Die Messengerüberwachung erfordert Zustimmung eines Rechtsschutzbeauftragten und richterliche Bewilligung, mit maximal 35 Fällen jährlich.
  • Leichtfried äußert sich zu von Deutschland zurückgewiesenen Asylwerbern und betont die Einhaltung rechtlicher Grundlagen ohne geplantes Zentrum für Geflüchtete.

Jörg Leichtfried, Staatssekretär für Staatsschutz (SPÖ), erklärte im Ö1-Morgenjournal, wie der aktuelle Entwurf rund um die viel diskutierte Messengerüberwachung rechtlich ausgestaltet ist. Verfassungsschützer sowie die Neos seien von der Verfassungskonformität dessen noch nicht überzeugt. 

Leichtfried kenne dieses Ringen aber zur Genüge, habe er doch in der Vergangenheit die "unangebrachte Massenüberwachung ohne Grund" verhindert. Laut ihm sehe dieser Entwurf "schon ganz anders aus" als noch in früheren Legislaturperioden.

Es sei nun die gezielte Überwachung jener Personen, die mutmaßlich Terrorangriffe planen, im Fokus. Also wo die Wahrscheinlichkeit dann hoch sei, dass Menschen zu Schaden kommen werden. „Aber es ist natürlich ein Grundrechtseingriff, das muss man offen so sagen“, so Leichtfried. Es geht hier um Rechtsschutz und Missbrauchsschutz. 

Die Debatte, die jetzt geführt wird, verstehe er, das sei auch gut so. Was jetzt passiert ist, dass bereits in der Phase der Begutachtung Verbesserungen eingebaut wurden. Laut ihm sei es bereits jetzt verfassungskonform.

Ablauf der Messengerüberwachung

Zum Ablauf der Zugriffe äußerte sich Leichtfried ebenfalls. Zu Anfang müsse der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden, der müsse zustimmen. Dann braucht es eine richterliche Bewilligung: "Ohne richterliche Bewilligung geht gar nichts." Diese Instanz beobachtet das Verfahren dann weiterhin und kann es im Falle von Rechtsverletzungen auch abbrechen.

Höchstzahl der Zugriffe

Der Zugriff auf private Messenger-Chats werde nur in sehr seltenen Fällen passieren. Die Höchstzahl soll bei maximal 35 Fällen im Jahr liegen - gehen die Überwachungen darüber hinaus, müsse es ebenfalls triftige Gründe geben, die in Folge bewilligt werden müssen. Rund um die Technik soll es ähnlich wie bei der Schweiz oder in Deutschland funktionieren.

Rückweisung Deutschlands von Geflüchteten

Darauf angesprochen, wie man mit den von Deutschland zurückgewiesenen Asylwerbern umgehen wird, meint Leichtfried: "Derzeit ist noch schwer abschätzbar, wie viele Menschen von Deutschland zurückgewiesen werden." Der Staatssekretär verweist hier auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der auch in der Vergangenheit als Verkehrsminister gute Arbeit in Sachen der Einhaltung von rechtlichen Grundlagen bewiesen habe.

Derzeit ist kein Zentrum für zurückgewiesene Geflüchtete angedacht, wie das an der Grenze von Polen eingerichtet wurde. Es sollen sich laut Leichtfried alle Länder an die rechtlichen Grundlagen halten, dann werde so etwas auch nicht gebraucht.

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