Lockdown: Haben Magistrate und Finanzämter geöffnet?

Lockdown: Haben Magistrate und Finanzämter geöffnet?
Der Betrieb wird auf das Nötigste reduziert, der Parteienverkehr läuft nur eingeschränkt.

Bezirkshauptmannschaften und Magistrate reduzieren den persönlichen Parteienverkehr im vierten Lockdown auf das Nötigste. Es wird gebeten, die Amtsgeschäfte per Telefon bzw. online abzuwickeln oder zu verschieben.

Nur in unaufschiebbaren und dringenden Fällen dürfen physische Termine wahrgenommen werden. Wichtige Leistungen aus den Bereichen, Gesundheit, Meldewesen, Soziales, Nothilfe-Angebote oder Termine, die gesetzlich verpflichtend sind, bleiben aufrecht.

Ein unaufschiebbarer Termin liegt etwa dann vor, wenn Personen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen (Banken, Post, Versicherungen, etc.) gültige Ausweise und Unterlagen benötigen – und zur Erneuerung dieser Gültigkeit (etwa der eines Personalausweises) zur Identifizierung persönlich bei der Behörde erscheinen müssen.

Finanzämter ersuchen ebenfalls, Anliegen telefonisch oder online abzuwickeln.

In allen Ämtern und Dienststellen gilt FFP2-Maskenpflicht. Vor physischen Terminen wird ein Corona-Test dringend empfohlen.

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