Lobau: Die Rolle der Asfinag beim Straßenbaustopp

Das Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer stand klar im Mittelpunkt, als die Wiener Wirtschaftskammer gegen den Baustopp für den Schnellstraßen-Lückenschluss rund um Wien mit der S1 und dem Lobautunnel mobil machte. Immerhin wirft Mayer darin der Ministerin „klar rechtswidriges“ Verhalten vor (der KURIER berichtete). Es war aber noch ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Das befasste sich mit der Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrates der Straßenbaugesellschaft Asfinag. Es geht um mögliche Untreue.
Erstellt wurde das 42-Seiten-Papier von den Anwälten Jörg Zehetner und Thomas Haberer von der Kanzlei KWR. Ins Visier genommen wurden Vorstand und Aufsichtsrat, weil im Dezember ein Bauprogramm abgesegnet worden war, in dem die spatenstichreife Schnellstraße S1 nicht mehr zu finden war. Der Beschluss erfolgte damals nur mehrheitlich, zwei Aufsichtsräte wollten nicht mitziehen.
Im Gutachten heißt es dazu: „Auch gegen den Aufsichtsrat kommen Schadenersatzansprüche gemäß § 99 iVm § 84 AktG in Betracht, ausgenommen sind lediglich Mitglieder, die gegen das geänderte Bauprogramm gestimmt haben.“ Grundsätzlich haben die Rechtsanwälte zur Vorgabe der Ministerin an die Asfinag, die Straßenprojekte zu stoppen, festgestellt, dass dies wegen der „aktienrechtlichen Weisungsfreiheit des Vorstands“ scheitern hätte müssen.
Kassers Doppelrolle
Im Ministerium verweist man auf ein Gutachten von Professor Lachmayer, das dem Ministerium sehr wohl diese Rolle zubilligt. Er verweist auf das Asfinag-Ermächtigungsgesetz, das der Klimaschutzministerin das Recht gebe, der Asfinag Zielvorgaben zu setzen. Der Konter der KWR-Kanzlei: Dieses Recht legitimiere nicht zur Verhängung eines „Baustopps gesetzlich festgelegter Bundesstraßen“.
Diskutiert wird auch das Handeln von Gewesslers Generalsekretär Herbert Kasser. Er war bei den Evaluierungen der Straßenbauprojekte und den Baustopps entscheidend mit dabei, gleichzeitig sitzt er aber auch im Aufsichtsrat der Asfinag. Heinz Mayer in seinem Gutachten: „Sollte die Frau Bundesministerin dem Generalsekretär die Weisung erteilt haben, im Aufsichtsrat für einen Stopp des Lobautunnels Sorge zu tragen, so hätte sie jedenfalls rechtswidrig gehandelt.“
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