2-G-Regel in Gastro und Nachtgastro in Wien fällt
Der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch hat die ab Karsamstag geltenden Corona-Maßnahmen präsentiert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt laut Gesundheitsministerium weiterhin
- in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörenden Haltestellen
- in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Supermärkten, Apotheken, Post- und Bankfilialen)
- in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen.
Die 3-G-Regel gilt nur mehr in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen. Welche Regeln ab Samstag in Wien gelten und welche Ausnahmen, das erklären Wiens zuständiger Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und der Medizinische Direktor des Wiener Gesundheitsverbunds Michael Binder.
Peter Hacker sieht das "erwartete Ereignis" - nämlich den Rückgang der Bettenbelegung durch Covid-Patienten und rückläufige tägliche Infektionszahlen. Hacker rechnet damit, dass Wien alsbald betreffend Corona-Ampel auf "gelb bis grün" sein wird. Erst "Ende Juni wird es weiter runtergehen, es sei denn, dass uns eine neuen Variante erwischt". Aufgrund der Prognoserechnung der Experten geht Wien bei der Bundesverordnung in "großen Zügen" mit.
Wien übernimmt die Regelungen des Bundes. Das heißt: Ab Karsamstag fällt in der Bundeshauptstadt die 2-G-Regel in der Gastronomie und in der Nachtgastronomie.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Wien wie österreichweit für Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lebensnotwendigen Handel sprich Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Bank- und Postfilialen. Zudem gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen sowie in Taxis.
Weiterhin gilt in Wien folgende Ausnahme:
Ein PCR-Test gilt für 48 Stunden. Wohnzimmertests sind in Wien weiterhin nicht anerkannt.
Hacker: „PCR-Test für Spitalsbesuch in Wien bleibt!"
Anders als im Rest von Österreich müssen Menschen, die in der Bundeshauptstadt Menschen im Spital oder einem Altenpflegeheim besuchen wollen, einen PCR-Test beibringen. Zudem gilt in Spitälern und Pflegeheimen eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten und Pflegeheimen brauchen weiterhin einen Nachweis über 2,5-G (geimpft, genesen oder PCR-Test). Zusätzlich gibt es 2 Mal pro Woche ein PCR-Screening.
In Kindergärten gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Externe
Nach den Osterferien werden laut Schulverordnung wöchentlich PCR-Tests bei Schülerinnen und Schülern sowie beim Lehrpersonal durchgeführt. In der Klasse gibt es für Schülerinnen und Schüler keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klassenzimmer besteht FFP2-Maskenpflicht für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal. Jene, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen FFP2-Masken auch in der Klasse tragen.
Michael Binder wiederholt in seinem Statement: "Die Pandemie ist nicht vorüber" und meint damit die Virusvarianten. Diese seien nicht infektiöser, dennoch müsse man wachsam sein und bleiben. Modellrechnung zeigen, so Binder, dass der Trend bei Neuinfektionen trotz Lockerungen weiter nach unten weist. Im Herbst allerdings müsse man besonders gut vorbereitet sein. Binder verweist auf die Möglichkeit einer vierten Corona-Impfung und einer aktuellen Studie, die zeige, dass eine vierte Impfung zu einer Reduktion von 45 Prozent bei Infektionen und zu 75 Prozent betreffend Mortalität gegenüber Dreifachgeimpften führe.
Hacker: „Sehen die ganze Zeit Überhang Ungeimpfter im Spital"
Vierte Impfung in Wien
Peter Hacker erklärt, dass alle Menschen ab 65 Jahren sowie Risikopatienten ab sofort in den Wiener Impfstraßen eine vierte Impfung erhalten können. Bedingung: Das letzte "Ereignis" (Impfung, Erkrankung) muss vier Monate zurückliegen. Für alle anderen Menschen gilt eine Frist von sechs Monaten seit dem "letzten Ereignis". Im April, so Hacker, wolle er gemeinsam mit dem Gesundheitsminister Johannes Rauch, einen Weg finden, um die Impfkampagne für Österreich wieder in Gang bringen.
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