Diese Corona-Regeln gelten ab Karsamstag

Coronavirus - FFP2-Maske
FFP2-Maskenpflicht nur mehr in Öffis, nicht mehr im Handel. Dritter Stich gilt 12 Monate. 3-G-Regel nur mehr in Spitälern.

Zwei Tage vor Ablauf der aktuellen Corona-Regeln - die Verordnung läuft mit 16. April aus - präsentierte der zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch die Maßnahmen, die ab Karsamstag österreichweit gelten. 

„Maskenpflicht nur mehr Supermarkt, Öffis & Co“

Die FFP2-Maskenpflicht gilt laut Gesundheitsministerium weiterhin

  • in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörenden Haltestellen
  • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Supermärkten, Apotheken, Post- und Bankfilialen)
  • in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen.

Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen fällt offiziell, wird aber seitens des Ministeriums weiterhin empfohlen. Stoffmasken oder der Mund-Nasen-Schutz kommen für den Gesundheitsminister als Alternative zur FFP2-Maske nicht infrage.

Die 3-G-Regel gilt weiterhin in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen für Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. Überall sonst gibt es seitens des Gesundheitsministeriums keine 3-G-Settings mehr.

In Wien fällt 2-G-Pflicht in Gastro und Nachtgastro

Wien übernimmt laut Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die Regelungen des Bundes. Das heißtAb Karsamstag fällt in der Bundeshauptstadt die 2-G-Regel in der Gastronomie und in der Nachtgastronomie.

Weiterhin gilt in Wien folgende Ausnahme: Ein PCR-Test gilt für 48 StundenWohnzimmertests sind in Wien weiterhin nicht anerkannt.

Hacker: „PCR-Test für Spitalsbesuch in Wien bleibt!"

Anders als im Rest von Österreich müssen Menschen, die in der Bundeshauptstadt Menschen im Spital oder einem Altenpflegeheim besuchen wollen, einen PCR-Test mitbringen. Zudem gilt in Spitälern und Pflegeheimen eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten und Pflegeheimen brauchen weiterhin einen Nachweis über 2,5-G (geimpft, genesen oder PCR-Test). Zusätzlich gibt es 2 Mal pro Woche ein PCR-Screening.

In Kindergärten gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Externe.

Nach den Osterferien werden laut Schulverordnung wöchentlich PCR-Tests bei Schülerinnen und Schülern sowie beim Lehrpersonal durchgeführt. In der Klasse gibt es für Schülerinnen und Schüler keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klassenzimmer besteht FFP2-Maskenpflicht für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal. Jene, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen FFP2-Masken auch in der Klasse tragen.

COVID-Beauftragte nur in Spitälern und Treffen ab 500 Personen

Österreichweit sind laut Gesundheitsministerium nur mehr eigene COVID-19-Beauftragte sowie ein eigenes COVID-19-Präventionskonzept für Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und für Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen vorgeschrieben.

Auch bei den Corona-Schutzimpfungen gibt es Neuerungen bzw. Adaptierungen.

3. Impfung bleibt 12 Monate gültig

Die Gültigkeit der dritten Impfung im Grünen Pass wird von derzeit 9 Monaten auf 12 Monate (365 Tage) verlängert. Hintergrund: Per Ende April wären rund 800 dritte Impfungen abgelaufen, im Grünen Pass das Zertifikat rot erschienen. Im Mai hätte dies weitere knapp 900 Impfzertifikate betroffen - bis Ende Juni wären insgesamt rund 74.000 Menschen mit drei Impfungen betroffen gewesen. "Jeder kann auf Urlaub fahren", sagt der grüne Gesundheitsminister bei der Präsentation der neuen, gelockerten Maßnahmen. "Wir sollten nicht den Fehler machen, dass alles leicht wird." Bezugnehmend auf die Corona-Impfung sagt Rauch: "Es gibt derzeit keine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung." Man folge den Empfehlungen der EU.

Grüner Pass wird auf 12 Monate verlängert, 4. Stich im Herbst

Das Gesundheitsministerium bereite sich intensiv auf den Herbst vor. "Impfen, Contact-Tracing, Arzneimittel" seien Teil des "Werkzeugkoffers", auf den zurückgegriffen werden wird. 

Die Verordnung gilt bis 8. Juli.

Gesundheitsminister Johannes Rauch gibt eingangs einen "kleinen Rückblick". Anfang März wurde die Maskenpflicht in den Innenräumen veranlasst, weil die Infektionszahlen und die Bettenbelegungen das Spitalspersonal an seine Grenzen brachte, so der Gesundheitsminister.

Die Maske im Sommer zu tragen, das sei "das gelindeste Mittels", weil "wir damit andere schützen" und: "weil die Pandemie nicht vorbei ist. Es geistern neue Virusvarianten herum". 

Bezugnehmend auf die Corona-Impfung sagt Rauch: "Es gibt derzeit keine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung." Man folge den Empfehlungen der EU. 

Kritik an der neuen Verordnung kommt von der Opposition. Während für die FPÖ die Lockerungen zu wenig sind, fehlt der SPÖ ein Plan für den Herbst und die nächste Welle. Auch NEOS sehen kein langfristiges Ziel in der Maßnahmenpolitik. 

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