Leistungsnachweis oder Rauswurf: Uni-Novelle sorgt für Ärger

Leistungsnachweis oder Rauswurf: Uni-Novelle sorgt für Ärger
Mindestens 16 ECTS-Punkte sollen Studenten nachweisen müssen, Grüne Studentenvertreter sind "entsetzt".

Wer kaum oder keine Prüfungen an der Uni absolviert, wird künftig nicht weiterstudieren können. So sieht es der Entwurf für eine Novelle des Universitätsgesetzes vor. Mindestens 16 so genannte ECTS-Punkte müssen in einem Studienjahr demnach erreicht werden, andernfalls erlischt die Zulassung.

Bei jeder Uni-Prüfung, abhängig vom Umfang des Stoffes, sammeln Studenten ECTS-Punkte, durchschnittlich 60 Punkte müssen erreicht werden, wenn Studenten in Mindestzeit studieren wollen. Für Studienanfänger in Studien mit einer Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) gilt die Absolvierung dieser Hürde als Leistungsnachweis.

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten von bis zu zwei Semestern erleichtert. Diese ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich.

 

Der Dachverband der Universitäten (Uniko) will zu dem Entwurf noch keine Stellung nehmen, da diesem der Entwurf noch nicht vorliege.

Ein Hintergrund dürfte sein, dass die Unis einen höheren Prozentsatz an prüfungsaktiven Studenten haben wollen. Zudem geht es um ein Ressourcenproblem, die Fakultäten müssen für die inskribierten Studenten ja Kapazitäten bereit halten.  

Verärgert zeigen sich dazu die Studentenvertreter der Grünen (Gras). Der Entwurf stoße auf Ablehnung: „Eine solche Maßnahme ist sozial selektiv und erhöht den Leistungsdruck massiv!“ so Keya Baier, GRAS-Aktivistin und Vorsitzende der ÖH Uni Salzburg. “Wir Studierende arbeiten und haben Betreuungspflichten. Uns durch Pflicht-ECTS oder den Wegfall der Cooling-Off Phase zum Studienbeginn systematisch vom Bildungssystem auszuschließen ist inakzeptabel!“ so Baier.

Auch die Studenten-Vertretung an der TU Graz kritisiert das Vorhaben: “Gerade die erschwerten Bedingungen unter COVID-19 zeigen die zahlreichen Missstände auf, die Studierende am geforderten Studienfortschritt hindert - seien es nicht angebotene Lehrveranstaltungen, fehlende Prüfungstermine oder Probleme bei der Studienorganisation. Diese Personen nun einfach aus dem Studium zu werfen ist ein Fausthieb ins Gesicht der Betroffenen.”, so Simon Malacek, Vorsitzender der HTU Graz.

Dazu kommen, dass sehr viele Studenten nebenbei arbeiten müssen: Laut der Studierendensozialerhebung 2019 sind 65 % aller Studierenden erwerbstätig. Um sich ihr Studium überhaupt finanzieren zu können, arbeiten diese durchschnittlich 20,5 Stunden pro Woche. “Die Vereinbarkeit von Beruf und Studium führt bereits jetzt zu Schwierigkeiten. Die geplanten Maßnahmen werden berufstätige Studierende zusätzlich belasten und erschweren die Finanzierung des Studiums enorm - besonders trifft es diejenigen, die keine (finanzielle) Unterstützung erhalten.”, so Carina Mazelle vom Vorsitzteam der HTU Graz.

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