Staatsanwaltschaft ficht Freispruch für Strache an
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Wien ficht den Freispruch für Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Causa „Lebensversicherung“ an.
- Das Gericht hatte den Freispruch damit begründet, dass nicht nachweisbar sei, Strache habe die Versicherungssumme entgegen dem Willen der Partei für sich verwenden wollen.
- Laut Anklage soll Strache mit einem Mitangeklagten die Begünstigung einer FPÖ-Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert haben; für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Wien ficht den jüngst erfolgten Freispruch für Ex-Vizekanzler und -FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und einen Mitangeklagten an. Das gab eine Sprecherin der Anklagebehörde am Montag auf Nachfrage gegenüber der APA bekannt. Strache war vergangenen Donnerstag in der sogenannten Causa „Lebensversicherung“ freigesprochen worden.
Es sei „einfach nicht widerlegbar“, dass Strache eine auf ihn laufende Lebensversicherung in Höhe von 940.000 Euro als „wirtschaftliche Absicherung gesehen hat“, hatte der vorsitzende Richter das Urteil begründet. Es sei nicht nachweisbar, dass Strache sich die Summe entgegen dem Willen der Partei zuwenden wollte.
Die Staatsanwaltschaft hatte Strache vereinfacht gesagt vorgeworfen, mithilfe des Mitangeklagten eine von der Wiener Landespartei abgeschlossene Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert zu haben.
Diese habe ursprünglich vorgesehen, dass Straches Mutter und seine Kinder im Fall seines Ablebens entschädigt werden. Im Erlebensfall sollte das Geld dagegen an die Partei zurückfließen. Letzteren Punkt hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung zu seinen eigenen Gunsten umändern lassen. Die Anklage spricht von einem „In-sich-Geschäft“, da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
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