Kurzer Kanzler-Auftritt bei Zivilprozess gegen FP-Mandatar Hafenecker

MINISTERRAT: NEHAMMER
Ehefrau Katharina Nehammer klagt auf Unterlassung und Widerruf im Verfahren im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Hygiene Austria.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat am Dienstag einen kurzen Auftritt als Zeuge im Handelsgericht Wien absolviert. Das Verfahren wurde von seiner Frau Katharina Nehammer angestrengt, die unter anderem den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf klagt. In der Causa geht es um Ermittlungen gegen die Maskenfirma Hygiene Austria.

Katharina Nehammer wehrt sich rechtlich gegen Anschuldigungen, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben habe. Karl Nehammer war zu jenem Zeitpunkt noch Innenminister.

Langes Vorspiel

Die heutige Tagsatzung hat dabei eine schon längere Vorgeschichte. Denn Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria. Zudem hatte der Mann suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene. Tatsächlich arbeitete Nehammer in dem Zeitraum allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war.

Der Mann muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User erhielten Forderungen. FPÖ-Mandatar Hafenecker hatte bei einer Pressekonferenz zu diesem Thema später in den Raum gestellt, Katharina Nehammer habe möglicherweise "im ehelichen Informationsaustausch" mit dem damaligen Innenminister von der bevorstehenden Razzia bei der Hygiene Austria erfahren und diese Information an die Unternehmensführung weitergegeben. 

"Bundeskanzler" statt "Angestellter" 

Die Befragung des Regierungschefs dauerte heute nur kurz. Ihm seien die Ermittlungen gegen die Hygiene Austria nicht bekannt gewesen, versicherte er. Von der bevorstehenden Hausdurchsuchung habe er nichts gewusst. Auch über die Klienten in der Firma seiner Frau habe er mit ihr nicht gesprochen, beteuerte der prominente Zeuge - der als Beruf "Angestellter" angab, wobei er sich aber damit einverstanden zeigte, dass stattdessen "Bundeskanzler" ins Protokoll aufgenommen wurde.

Neben Nehammer wurden unter anderem auch die damals aktiven Geschäftsführer der PR-Firma und der Hygiene Austria sowie der Leiter des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, in den Zeugenstand gebeten. Auch Klägerin und Beklagter, also Katharina Nehammer und Christian Hafenecker, wurden befragt. Letzterer hob hervor, dass er in der inkriminierten Pressekonferenz lediglich die Frage gestellt habe, ob es Informationsflüsse gab. Er habe sich zuvor nicht bei Katharina Nehammer diesbezüglich erkundigt. Das sei nicht üblich in der politischen Auseinandersetzung, betonte er.

Dementis

Hafenecker verwies auf einen Informanten, der ihm von wiederholten Verschiebungen von Hausdurchsuchungen berichtet hatte. Zudem habe sich im Ibiza-U-Ausschuss das Bild "verdichtet", dass man sich bei der ÖVP Informationen "zugesteckt" habe. Das Unternehmen - das unter anderem im Verdacht stand, Masken neue Etiketten verpasst zu haben - sei stark in "politischem Konnex" gestanden. Ein Indiz dafür, dass die Hausdurchsuchung verraten wurde, könnte laut dem FP-Politiker auch der Umstand sein, dass keine Schwarzarbeiter - auch diesbezüglich gab es Vorwürfe - anwesend waren.

Sowohl der Leiter des Medienunternehmens, bei dem Katharina Nehammer beschäftigt war, als auch der ehemalige Geschäftsführer der Hygiene Austria beteuerten heute, dass sie nicht vorab über die polizeiliche Maßnahme informiert worden waren. Die Hygiene Austria sei in der PR-Agentur auch nicht von Katharina Nehammer betreut worden, wurde betont. BKA-Chef Holzer hielt fest, dass er nicht über Ermittlungsschritte im Detail unterrichtet war und das Kabinett des Innenministers über solche im Voraus auch nicht informiert werde.

Die Klägerin selbst bekräftigte, dass sie mit ihrem Mann nie über Ermittlungsmaßnahmen gesprochen habe - und auch von der Hausdurchsuchung erst danach erfahren habe. Eine Entscheidung in dem Verfahren gab es heute noch nicht. Das Urteil ergeht schriftlich.

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