Kurz wegen vermeintlicher Falschaussage vom Richter bereits vernommen

Kurz wegen vermeintlicher Falschaussage vom Richter bereits vernommen
Vernehmung war bereits Anfang September von einem Richter des Wiener Straflandesgerichtes

Seit Monaten ermittelt die WKStA gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen vermuteter Falschaussage im „Ibiza“-Ausschuss.

Dazu einvernommen wurde er bereits Anfang September. "Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen", heißt es in dem auch der APA vorliegenden Statement des Kanzlers.

Dabei habe er ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, "oder wie ein „Na“ auf ein „Nie“ zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung „eingebunden im Sinne von informiert“ und „eingebunden im Sinne von involviert“ Stellung nehmen und damit die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften.

Dass die Befragung durch einen Richter und nicht durch die WKStA erfolgt, mit der die ÖVP seit längerem im Clinch liegt, war ein Anliegen von Kurz' Anwalt Werner Suppan gewesen. Im Juli hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) entsprechend entschieden. Betont wurde, dass die Entscheidung "ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen" getroffen worden und damit "keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft" verbunden sei.

Kurz hat seine Stellungnahme gegenüber dem Richter veröffentlicht. Am Ende des Dokuments erklärt der Kanzler: "Ich war schon zum Zeitpunkt der Einvernahme im U-Ausschuss in Kenntnis darüber, dass insbesondere die elektronische Nachrichtenkommunikation von Mag. Schmid umfänglich von der WKStA sichergestellt war, weshalb mir von vornherein klar war, dass jegliches bewusstes Abweichen von meiner konkreten Erinnerung, soweit sie damals vorhanden war, völlig sinnlos und kontraproduktiv wäre und mir selbst ja nur Schaden zufügen könnte. Ebenso klar war, dass der politische Gegner jeden noch so kleinen Widerspruch zur Anzeige bringen würde. Auch aus diesem Grund hatte ich nicht den geringsten Vorsatz oder auch den geringsten Anlass unrichtige Aussagen, die nicht meiner damaligen Erinnerung entsprechen würden, abzugeben.

Kommentare