Lang erwartetes Krisensicherungsgesetz ist fertig

Lang erwartetes Krisensicherungsgesetz ist fertig
Wegen der schwierigen Definition der Aufgaben des Bundesheeres hat der Gesetzestext so lange auf sich warten lassen. Krisenkoordinator wird erst ausgeschrieben

Im November hatte die Regierung einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Krisensicherheitsgesetz vorgelegt. Damals hieß es, nach der Präsentation werde das Gesetz in Begutachtung gehen. Danach passierte allerdings lange nichts.

Aus dem Innenministerium verlautete zuletzt, dass "gegenwärtig noch Abstimmungen und Gespräche auf parlamentarischer Ebene" stattfinden würden. Da es um eine Verfassungsänderung (bezüglich Zuständigkeiten des Bundesheeres) geht, braucht die Regierung die Stimmen von SPÖ oder FPÖ. Die Oppositionsparteien (inklusive Neos, deren Stimmen aber für eine Zweidrittelmehrheit nicht ausreichen) hatten sich indes nach der Präsentation extrem unzufrieden mit dem Entwurf gezeigt.

Nun aber geht das Gesetz mit dem heutigen Donnerstag in Begutachtung, wie der KURIER erfuhr. Dem Vernehmen nach hat es eine Einbindung der Oppositionsparteien gegeben.

Definition von "Krise"

"Gut Ding braucht Weile", hatte Innenminister Gerhard Karner bereits bei der Pressekonferenz mit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP) und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im November gesagt. Das Krisenmanagement der Republik müsse vollkommen neu aufgestellt werden, so der Innenminister seinerzeit.

Hinausgezögert wurde alles, da vor allem die Aufgaben des Bundesheeres neu definiert werden mussten. Die Einbindung des Heeres in die Krisenprävention bedarf ja auch einer neuen Verfassungsbestimmung.

Das Krisensicherheitsgesetz war bereits im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen vorgesehen. Im Kern geht es um die "Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement".

Dem zugrunde liegt, dass es bisher im Bereich Krisen und Katastrophen verfassungsrechtlich keine allgemeine Kompetenz des Bundes zu Gesetzgebung und Vollziehung gab, vielmehr eine Zersplitterung von Bundes- und Landeskompetenzen.

Vergangene und aktuelle Krisen hätten Verbesserungspotenzial aufgezeigt, heißt es. Nötig sei eine Steigerung der staatlichen Resilienz und Krisensicherheit.

Ohne Verfassungsänderung kann der Bund nur "Bundeskrisen" regeln. Um dennoch nicht in Länderkompetenzen einzugreifen, ist also die verfassungskonforme Definition einer "Krise" erforderlich.

Die formelle Feststellung einer Krise wird laut Gesetzesentwurf künftig dann durch Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates geschehen.

Bundeslagezentrum

Logistisches Herzstück soll ein im Innenministerium (BMI) einzurichtendes „Bundeslagezentrum“ werden – dort laufen im Notfall die Fäden zusammen. Die Räumlichkeiten dafür werden unterhalb des Ministeriums adaptiert. Vorgesehen sind ein Regierungsberater, ein sogenannter Krisenkoordinator, und ein Stellvertreter. Der Stellvertreter soll insbesondere für die Kommunikation mit den Nachrichtendiensten zuständig sein. Nach der Begutachtung werden die Positionen ausgeschrieben. Als Favorit galt ursprünglich Bundespolizeidirektor Michael Takacs – der aber hat längst abgewunken. Im Innen- und im Verteidigungsministerium soll es aber gleich mehrere Personen geben, die bereits Interesse angemeldet haben.

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker appellierte an die SPÖ, dem Gesetz im Parlament zuzustimmen. Andernfalls würde sie "gegen ihre eigenen Forderungen stimmen", habe sie doch erst zu Jahresbeginn "die nationale Bevorratung von Medikamenten gefordert, wie sie im Krisensicherheitsgesetz ohnehin vorgesehen ist".

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