Krankenanstalten-Arbeitszeit: Änderungungsplan intern versandt

Krankenanstalten-Arbeitszeit: Änderungungsplan intern versandt
Der "Formulierungsvorschlag" des Gesundheitsressorts enthält die von Ärzten und Arbeiterkammer kritisierten Passagen.

Entgegen den Versicherungen des Gesundheitsministeriums dürfte es sehr wohl einen fertig formulierten Text für eine Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes geben. Das geht aus einem der APA vorliegenden internen "Formulierungsvorschlag" hervor, der am 13. Dezember vom Ministerium an nicht genannte Empfänger (dem Vernehmen nach u.a. an die Bundesländer und den ÖGB) versandt wurde.

Der Text enthält genau jene Passagen, die zuletzt von der Wiener Ärztekammer, aber auch von Arbeiterkammer und Gewerkschaft kritisiert wurden: Die Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten können sich von elf auf fünf Stunden reduzieren, wenn ein Dienstnehmer während der Ruhezeiten Arbeiten leistet, also für einen Einsatz ins Spital gerufen wird (dafür gibt es dann eine 1,5-fache "Ausgleichsruhe"). Und die Wochenarbeitszeit kann bis zu sechs Monate lang auf 55 Stunden erhöht werden, wenn es "kurzfristige personalorganisatorische Engpässe" gibt.

Ministerium: "Unnötige Panikmache"

Im FPÖ-geführten Gesundheitsministerium hatte man all diese Warnungen am Freitag gegenüber der APA als "unnötige Panikmache" abgetan. Es gebe noch gar keinen Gesetzesentwurf für das sehr vage im Regierungsprogramm erwähnte Vorhaben. Nicht einmal Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ÖVP seien bisher aufgenommen. "Das ist alles nicht so", betonte ein Sprecher.

Tatsächlich ist das Papier formal noch kein fertiger Entwurf, laut Begleitschreiben aber immerhin ein "Formulierungsvorschlag", der auf einer am 17. Oktober 2018 stattgefundenen Besprechung basieren dürfte. Der Gesetzestext der Novelle und die zugehörigen Erläuterungen sind darin bereits fertig ausformuliert. Bis 31. Jänner wird der nicht näher bekannte Empfängerkreis um Stellungnahmen ersucht. Irgendwann nach diesem Datum dürfte das Gesundheitsministerium geplant haben, die geplante Gesetzesänderung öffentlich zu machen.

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