Im Mai hat die FPÖ Tirol einen Dringlichkeitsantrag gestellt: Der Landtag solle von der Bundesregierung fordern, dass diese gesetzliche Maßnahmen gegen sogenannte „Klima-Kleber“ erlässt. Konkret sollten dem Antrag nach Möglichkeiten geschaffen werden, um Verstöße bei Klimademos nach dem Justizstrafrecht zu ahnden. Momentan erhalten die Aktivisten meist weniger abschreckende Strafen nach dem Verwaltungsstrafrecht.
Auf KURIER-Anfrage sagt der Tiroler Landesparteiobmann, Markus Abwerzger, dass es ein Verbot brauche, wenn durch Klebeproteste die „öffentliche Sicherheit gestört wird, wenn Rettungsfahrzeuge am Fortkommen zu lebensrettenden Einsätzen gehindert werden“.
Die Letzte Generation will sich von höheren Strafen und Verboten aber nicht aufhalten lassen. Pressesprecher David Sonnenbaum meint, dass der Staat durch Verbote der Klimaproteste versuche, „friedliche Protestierende mundtot zu machen“. Der Letzten Generation bleibe deswegen nichts anderes übrig, als weiter „friedliche, unignorierbare Proteste zu machen, auch wenn dafür Strafen drohen“, sagt der Klimaaktivist im Gespräch mit dem KURIER.
„Wir gehen jetzt schon ins Gefängnis für einige Tage, also das passiert ja schon. Wir würden natürlich weiter auf die Straße gehen“, meint Sonnenbaum und erklärt: „Es gibt einige, die erst aufhören, wenn die Politik die Todesstrafe auf Straßenproteste einführt.“
Auf die Frage, warum die Aktivisten der Letzten Generation ihre Versammlungen nicht bei den Behörden anzeigen, antworten diese: „Weil das Ausdruck des zivilen Ungehorsams ist. Wir demonstrieren, wann wir wollen und wo wir wollen!“
Versammlungsfreiheit
Wäre ein Verbot für unangemeldete Klebeproteste in Österreich überhaupt möglich?
Aus dem Innenministerium unter Minister Gerhard Karner (ÖVP) heißt es, dass Strafen und Strafrahmen sich nach gesetzlichen Grundlagen richten.
Das Büro der grünen Justizministerin Alma Zadić teilt auf Anfrage mit, dass friedliche Demonstrationen grundsätzlich nach dem Verfassungsrecht geschützt sind und Übertretungen in der Regel verwaltungsrechtlich geahndet werden. Es sei zu beachten, dass genehmigte Versammlungen aufgrund des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht gewaltsam aufgelöst werden dürfen. Weiter heißt es, dass in modernen Demokratien das Strafrecht das letzte Mittel sei, das zum Zug kommt. Was aber nicht bedeute, dass alles erlaubt ist.
Seit Beginn der Aktionswochen der Letzten Generation Anfang Mai haben in Österreich 56 unangemeldete Kundgebungen stattgefunden. Es gab dabei insgesamt 721 Verwaltungsstrafanzeigen, 25 Strafanzeigen und 269 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz.
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