Hausarrest statt Haft: Grasser erhält am Freitag Fußfessel
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht vor einem bedeutenden Erleichterung seiner Haftzeit. Wie die Kronen Zeitung berichtet, soll der 56-Jährige bereits am kommenden Freitag, dem 2. Jänner 2026, die Justizanstalt Innsbruck verlassen dürfen. Besonders pikant: Dieses Datum markiert gleichzeitig Grassers 57. Geburtstag.
Rückkehr nach Hause pünktlich zum Geburtstag
Nach Krone-Informationen wurde dem Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest (die sogenannte Fußfessel) stattgegeben. Die Entscheidung darüber soll unmittelbar vor dem Weihnachtsfest gefallen sein. Damit darf Grasser den „Ziegelstadl“ hinter sich lassen und die restliche Strafe in seinen eigenen vier Wänden in Kitzbühel verbüßen.
Sein Anwalt, Manfred Ainedter, gab sich auf Nachfrage der Zeitung gewohnt zurückhaltend und erklärte lediglich, er werde die Informationen „weder bestätigen noch dementieren“.
Hintergrund der Haftentlassung
Grasser war Ende März vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Rahmen des Buwog-Verfahrens wegen Untreue und Geschenkannahme rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Da er nun die Hälfte der Strafe (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) verbüßt hat, ist eine Überführung in den Hausarrest rechtlich möglich.
Im September musste Grasser nach einem lebensgefährlichen Darmverschluss notoperiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus.
Laut „Krone war Grasser bis zuletzt im Gefängnismagazin tätig, wo er für die Ausgabe von Kleidung und Bettwäsche zuständig war.
Nun folgt der Umzug zurück zu seiner Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser nach Kitzbühel.
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