Karner wird Schmid nun doch in U-Ausschuss vorführen lassen
Im Innenministerium hat man sich jetzt festgelegt. Sollte der ehemalige Chef der Österreichischen Beteiligungsagentur und Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid in Österreich angetroffen werden, wird ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen und beim U-Ausschuss vorführen. Das hat Minister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag der Parlamentsdirektion schriftlich mitgeteilt.
Die Opposition, allen voran Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (Neos), fordern schon länger, dass Thomas Schmid im U-Ausschuss Rede und Antwort stehen soll. Immerhin spielen seine Chats eine entscheidende Rolle. Da der ehemalige Sebastian-Kurz-Vertraute bisherige Ladungen nicht zur Kenntnis genommen hat, wurde die Polizei zu Hilfe gerufen.
Das Innenministerium sah sich bisher dafür aber nicht zuständig, wobei man sich auf ein Papier des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes stützte. Jetzt liegt aber auch noch eine Rechtsansicht des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments vor – mit einem gegenteiligen Ergebnis.
Das hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dazu veranlasst, nun doch der Polizei den Auftrag zu erteilen, Thomas Schmid in Gewahrsam zu nehmen, sobald er in Österreich gesichtet wird. „Um weitere Verzögerungen zu vermeiden und Diskussionen zu beendet, weist das Bundesministerium für Inneres die Landespolizeidirektion Wien an, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und die erforderlichen Schritte zu setzen“, heißt es aus der Wiener Herrengasse. Deswegen werde die Polizei „unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich normierten Verhältnismäßigkeit“ Thomas Schmid vorführen.
Nur 24 Stunden
Als „verhältnismäßig“ gilt in diesem Fall, dass er nur zeitnah zu einem Sitzungstag des Untersuchungsausschusses abgeholt werden kann. Die Polizei darf eine Person dann höchstens 24 Stunden anhalten. Alles darüber hinaus könnte sogar als Freiheitsentziehung gewertet werden. Falls sich Thomas Schmid ungerecht behandelt fühlt, wird er auf den Beschwerdeweg zum Bundesverwaltungsgericht verwiesen werden.
In dem Schreiben an die Parlamentsdirektion fordert das Innenministerium allerdings für die Zukunft eine „eindeutige Rechtsgrundlage“ für solche Fälle. Zitat: „Das Bundesministerium für Inneres ist prinzipiell selbstverständlich bereit, auch künftig derartige Aufgaben zu übernehmen. Dies bedarf allerdings einer eindeutigen, verfassungskonformen Rechtsgrundlage. Das BMI bringt sich jederzeit sehr gerne mit Vorschlägen zur Schaffung klarer gesetzlicher Regelungen ein und steht stets für einen konstruktiven Austausch und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zur Verfügung.“
Außerdem wird gegenüber der Parlamentsdirektion deutlich darauf hingewiesen, dass das alles „trotz klarer, gegenteiliger Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes“ umgesetzt wird.
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