Kardinal Schönborn bleibt vorläufig im Amt

Kardinal Schönborn bleibt vorläufig im Amt
Christoph Schönborn bleibt auch nach seinem 75. Geburtstag vorläufig und auf unbestimmte Zeit als Erzbischof von Wien im Amt. Dies teilte der Vatikan dem Kardinal am Dienstag mit.

Papst Franziskus belässt Kardinal Christoph Schönborn auch nach dessen 75. Geburtstag vorläufig und auf unbestimmte Zeit als Erzbischof von Wien im Amt. Das hat der Vatikan dem Kardinal nach Angaben der Erzdiözese Wien jetzt mitgeteilt. Der Vorsitz in der Österreichischen Bischofskonferenz, den Schönborn seit 1998 führt und formell bis November 2022 inne hat, ist davon nicht unmittelbar betroffen. Dennoch gebe es Überlegungen des Kardinals, den Vorsitz in der Bischofskonferenz bei deren nächster Vollversammlung im März zurückzulegen, gab die Erzdiözese in einer Aussendung bekannt. Der KURIER berichtete darüber bereits im November.

Mit Vollendung des 75. Lebensjahres muss jeder Bischof der katholischen Kirche seinen Rücktritt anbieten. Kardinal Christoph Schönborn, der am 22. Jänner 75 Jahre alt wird, hat das bereits im Zuge der Amazonien-Synode im Oktober persönlich gegenüber Papst Franziskus getan. Mit der Antwort aus dem Vatikan ist jetzt klar, dass der Papst das Rücktrittsgesuch des Wiener Erzbischofs weder mit sofortiger Wirkung, noch "jetzt für später" ("nunc pro tunc") angenommen hat. Vielmehr bleibt Schönborn als Erzbischof von Wien voll im Amt, jedoch vorläufig und auf unbestimmte Zeit.

Die Abberufung Schönborns als Erzbischof von Wien werde dann voraussichtlich zeitgleich mit der Bekanntgabe seines Nachfolgers erfolgen, so die Erzdiözese Wien in einer Aussendung. Wann das sein wird, ist offen. In vergangenen Fällen betrug diese Zeitspanne oft mehr als ein Jahr, sie kann aber auch kürzer ausfallen.

Die Kardinalswürde ist nicht an die Ausübung des Bischofsamtes gebunden. Auch nach seiner Emeritierung als Erzbischof bleibt Schönborn demnach Mitglied des Kardinalskollegiums. Bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres wäre er auch bei einem allfälligen Konklave, also einer Papstwahl, wahlberechtigt.

Modus der Bischofsernennung

Das Verfahren zur Findung eines Nachfolgers für Kardinal Schönborn im Amt des Erzbischofs von Wien wird von der vatikanischen Bischofskongregation unter der Leitung des kanadischen Kurienkardinals Marc Ouellet durchgeführt. In Österreich hat der amtierende Apostolische Nuntius (Botschafter des Vatikans) - derzeit ist das Erzbischof Pedro Lopez Quintana - das Verfahren maßgeblich zu unterstützen. Ihm kommt es zu, Listen geeigneter Kandidaten zu erstellen und nach Rom zu übermitteln sowie Informationen zu Kandidaten einzuholen. Ein konkreter Vorschlag, der auch mehrere Personen reihen kann, wird schließlich von der Vollversammlung der Bischofskongregation im Vatikan beschlossen und dem Papst vorgelegt. In der Folge entscheidet der Papst höchstpersönlich und ist dabei auch nicht an den Vorschlag der Bischofskongregation gebunden.

Hat sich der Papst für einen Kandidaten entschieden, wird dessen Zustimmung eingeholt. Danach informiert der Vatikan die österreichische Bundesregierung über den Namen. Erhebt die Bundesregierung erwartungsgemäß keine Einwände - das wird in der Regel in einer Ministerratssitzung entschieden -, wird umgehend die Ernennung vom Papst öffentlich ausgesprochen, indem sie im vatikanischen "Bollettino" verlautbart wird. Mit der sogenannten Inbesitznahme der Diözese ist der neue Erzbischof im Amt, auch wenn eine feierliche Amtseinführung (und Weihe, falls der neue Erzbischof noch kein Bischof ist) erst später erfolgt.

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